Wie bekommen Lebensmittel einen Nutri-Score?
Hersteller entscheiden freiwillig, ob ihre Lebensmittel den Nutri-Score tragen sollen. Entscheidet sich ein Hersteller dafür, muss er das zunächst bei der französischen Gesundheitsbehörde "Santé publique France" anmelden.
Die Santé publique France hat den Nutri-Score als Marke registrieren lassen und gibt vor, unter welchen Bedingungen er verwendet werden darf. Für die Berechnung und den Aufdruck des Nutri-Score auf der Verpackung ist der Hersteller selbst verantwortlich.
Bislang kontrolliert die Santé publique, ob französische Hersteller den Nutri-Score richtig berechnet haben. In Deutschland wurde der Verein RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. mit der Kontrolle beauftragt. RAL nimmt bereits für andere staatliche Siegel, wie etwa den Grünen Knopf oder Blauen Engel, Kontrollaufgaben und Rechtsverfolgung wahr.
Entscheidet sich ein Unternehmen für den Nutri-Score, so verpflichtet es sich, das für alle Produkte einer Marke zu tun. Hersteller können sich also nicht einzelne Lebensmittel aussuchen, die sie mit dem Nutri-Score kennzeichnen, zum Beispiel nur die mit grünem A und B. Bietet ein Hersteller mehrere Marken an, kann er den Nutri-Score auch nur bei einzelnen Marken verwenden.
Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft haben sich in Deutschland 910 Unternehmen mit mehr als 1350 Marken registriert (Stand Oktober 2024).
In diesen Schritten wird der Nutri-Score aktuell berechnet
Die genauen Berechnungsalgorithmen und einen Frage-Antwort-Katalog für den Nutri-Score finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
In die Berechnung des Nutri-Score werden bestimmte günstige und ungünstige Inhaltsstoffe des Lebensmittels einbezogen und miteinander verrechnet. Aus dem errechneten Zahlenwert wird der Score abgeleitet.
Zum 01.01.2024 trat in Deutschland und anderen Nutzerländern eine neue Berechnungsgrundlage für den Nutri-Score in Kraft. Die Neuerungen berücksichtigen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und Ernährungsempfehlungen.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen