Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Verbraucherzentralen bemühen sich, ihre Web-Angebote im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen barrierefrei zu machen.
Off

Die Verbraucherzentrale Bayern ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung gilt für die Website verbraucherzentrale-bayern.de und das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen unter https://www.lebensmittel-forum.de/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websites sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den genannten Normen vereinbar.

Barrierefreie Inhalte

  • Aussagekräftige Seitentitel vermitteln direkt am Anfang den Inhalt einer aufgerufenen Seite.
  • Bei der Bedienung der Seiten mittels einer Tastatur besteht nicht die Gefahr in eine Tastaturfalle zu geraten.
  • Auf Schriftgrafiken wird verzichtet.
  • Bewegte Inhalte sind jederzeit abschaltbar.
  • Navigationselemente und Bezeichnungen sind konsistent gehalten.
  • Es findet keine unerwartete Kontextänderung bei Änderung des Fokus oder bei Eingaben statt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten an einer kontinuierlichen Verbesserung der Zugänglichkeit der genannten Websites. Aktuell sind einige Teilbereiche der Angebote noch nicht barrierefrei zugänglich. Das betrifft beispielsweise die noch nicht vollständig verfügbare Tastatursteuerung, die Überschriftenhierarchien, einige Farb-Konstellationen, die noch nicht ausreichend kontrastreich sind, sowie die noch fehlenden Hinweise in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache.

PDF-Dokumente, die als Download angeboten werden, sind mitunter noch nicht barrierefrei. Die Überarbeitung der vielen hundert Dokumente dieser Art wird Zeit in Anspruch nehmen.

Inhalte von Dritten, auf die verwiesen wird, sind eventuell nicht barrierefrei. Auf sie kann seitens der Verbraucherzentrale kein Einfluss genommen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 mithilfe einer Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Hinweise auf eine Barriere auf den oben genannten Websites nimmt die Verbraucherzentrale Bayern mit dem Kontaktformular unter https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/kontakt-by entgegen.

Durchsetzungsverfahren

Sollte Ihre Kontaktaufnahme nicht erfolgreich sein oder Sie keine zufrieden stellenden Informationen erhalten haben, können Sie sich an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wenden. Die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle erreichen Sie unter bitv@bayern.de und https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Win Handbuch mit Infos zu Leichter Sprache.

Leichte Sprache: Informationen für Verbraucher in Leichter Sprache

Hier finden Sie Texte der Verbraucherzentrale in Leichter Sprache.

Ein Mensch übersetzt ein Video in Gebärdensprache.

Gebärdensprache: Tipps der Verbraucherzentralen in DGS

Suchen Sie Videos zu alltäglichen Verbraucherthemen in Gebärdensprache? Unsere Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS) umfassen unterschiedlichste Themen, beispielsweise zum Widerruf von Verträgen, Online-Bezahlen oder Versicherungen.

Anmeldung Veranstaltung Weltverbrauchertag 2025

Das Internet ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken und erhöht in vielen Lebens- und Arbeitsbereichen die Lebensqualität. Allerdings birgt es auch viele neue Möglichkeiten des digitalen Betrugs. Diskutieren Sie am 14. März 2025 zwischen 14 und 17 Uhr anlässlich des Weltverbrauchertags mit Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft über die Herausforderungen für den Verbraucherschutz in Bayern.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.