Ungeregelte Werbeaussagen
Neben den gesetzlich geregelten Werbeaussagen preisen Hersteller ihre Lebensmittel häufig auch mit anderen Botschaften an. Diese können mitunter irreführend sein.
Wir erklären, was die verschiedenen Zucker-Claims bedeuten. Und anhand von Beispielen zeigen wir, wie es dann tatsächlich mit dem Zuckergehalt in den Lebensmitteln aussieht.
Die folgenden Werbeaussagen sind gesetzlich geregelt. Sie dürfen also nur auf Lebensmitteln verwendet werden, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen:
Produkten mit der Aufschrift „ohne Zuckerzusatz“ dürfen keine Einfach- und Zweifachzucker (z. B. Trauben-, Frucht-, Milch- und Haushaltszucker) zugesetzt werden. Auch andere wegen ihrer süßenden Wirkung eingesetzte Zutaten, wie z. B. Honig oder Dicksaft, sind nicht erlaubt. Enthalten Zutaten von Natur aus Zucker, sollte darauf hingewiesen werden. Diese Empfehlung befolgen nicht alle Hersteller. "Ohne Zuckerzusatz" heißt also nicht, dass kein Zucker enthalten ist!
Dieser Becher einer Soja-Joghurtalternative mit Mango enthält 6 Prozent Zucker, obwohl auf der Verpackung mit „ohne Zuckerzusatz“ geworben wird. Das sind umgerechnet etwa sieben Stück Zuckerwürfel in einem Becher (400 g). Der Zucker, in diesem Fall der Fruchtzucker, stammt aus der Mango.
Bei dieser Aussage muss der Zuckergehalt des Produktes um mindestens 30 Prozent im Vergleich zu anderen Lebensmitteln gleicher Art verringert sein. Der Energiegehalt (kcal) darf zudem nicht über dem des Vergleichsprodukts liegen. Das bedeutet, ein zuckerreduziertes Produkt hilft nicht zwangsläufig beim Kalorien einsparen. Und: es kann immer noch eine große Zuckermenge enthalten sein.
Hier wurde der Zuckergehalt durch die Verwendung von Oligofruktose verringert. Dieser Ballaststoff schmeckt leicht süß. Andere Zutaten, wie z. B. Zucker, Glukosesirup und Honig tragen dennoch weiterhin dazu bei, dass in dem Müsli viel Zucker enthalten ist. Auch wenn dieses Müsli weniger Zucker enthält als Vergleichsprodukte, ist es immer noch zu süß und für ein gesundes Frühstück nicht empfehlenswert.
Aufgepasst: „Light-Produkte“ verführen dazu, mehr zu essen. Die beim Müsli angegebene Portionsgröße von nur 40 Gramm wird schnell überschritten.
Dieses Produkt enthält 50 Prozent weniger Zucker als herkömmliche Konfitüre. Wegen des hohen Wasseranteils ist dieses „Light-Produkt“ weniger fruchtig. Achtung: So ein Fruchtaufstrich ist nicht so lange haltbar und muss nach dem Öffnen schnell verbraucht werden.
Bei der Angabe "zuckerfrei" muss das Produkt nicht völlig zuckerfrei sein. Ein Restgehalt von maximal 0,5 g Zucker je 100 g / 100 ml (gleicher Maximalwert für feste und flüssige Produkte) ist gesetzlich erlaubt. Ein Liter "zuckerfreie" Limonade kann also knapp zwei Zuckerwürfel enthalten.
Die zuckerfreie Kräuterlimonade ist mit kalorienfreien Süßstoffen gesüßt.
Die zuckerfreien Hustenbonbons sind mit dem Zuckeraustauschstoff Isomalt und dem Süßstoff Sucralose gesüßt. Beide Süßungsmittel verursachen keine Karies.
Zuckeraustauschstoffe wie Isomalt können bei übermäßigem Verzehr abführend wirken.
Bei der Aussage zuckerarm dürfen maximal 5 Gramm Zucker je 100 Gramm oder 2,5 Gramm je 100 Milliliter im Endprodukt enthalten sein.
Verbraucherzentrale Bayern
Video: ["ohne Zuckerzusatz": Vorsicht bei dieser Werbung. 4 Tricks, wie du nicht auf diesen Claim reinfällst]: Erst wenn Sie auf "Inhalte anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt und Daten werden übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.
Neben den gesetzlich geregelten Werbeaussagen preisen Hersteller ihre Lebensmittel häufig auch mit anderen Botschaften an. Diese können mitunter irreführend sein.
Früchte können – in verarbeiteter Form wie beispielsweise Dicksaft oder Fruchtkonzentrat – erheblich zur Aufnahme von Zucker beitragen. Verantwortlich dafür ist der enthaltene Fruchtzucker. Er enthält genauso viele Kalorien wie Haushaltszucker.
Der so beworbene Riegel vermittelt den Eindruck, er sei ein gesunder Snack. Tatsächlich besteht er über die Hälfte aus Zucker und ist somit eine Süßigkeit. Grund ist der hohe Anteil an getrockneten Früchten und Fruchtkonzentraten.
In einem Riegel (25 Gramm) stecken 13 Gramm Zucker. Umgerechnet sind das etwas mehr als vier Stück Würfelzucker.
Kristallzucker ist vielen auch als Weißzucker, Haushaltszucker oder Raffinade bekannt. Er wird aus Zuckerrüben oder Zuckerrohr hergestellt und raffiniert.
Dieser Ketchup wird mit Agavendicksaft gesüßt. Dieses Süßungsmittel hat ein besseres Image als Kristallzucker. Agavendicksaft besteht jedoch in der Regel zu 75 Prozent aus Zucker. Wie andere Sorten auch hat dieser Ketchup einen hohen Zuckergehalt.
Produkte mit der Werbung „Ohne Kristallzucker“ können trotzdem sehr süß sein. In einer 500ml - Flasche dieses Ketchups stecken 90 Gramm Zucker.