Würze oder Gewürz: Was ist der Unterschied?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Vier Holzlöffel, gefüllt mit verschiedenen Gewürzen liegen auf einem schwarzen Tisch
Off

Wer naturbelassen würzen möchte, sollte genau hinsehen, denn hinter den ähnlich klingenden Begriffen Gewürzmischung und Würzmischung verbergen sich ganz unterschiedliche Produkte. Gewürze sind laut dem Deutschen Lebensmittelbuch alle Pflanzenteile, die wegen ihrer geschmacks- oder geruchsgebenden Eigenschaften als Zutaten verwendet werden können. Das schließt neben Früchten, Wurzeln, Samen und Rinden auch Kräuter und Pilze mit ein. Trägt ein Produkt den Namen Gewürzmischung, darf es ausschließlich aus diesen Pflanzenteilen bestehen. „Würze hat dagegen mit Gewürzen wenig zu tun“, sagt Andrea Danitschek von der Verbraucherzentrale Bayern. Sie entsteht durch die Spaltung pflanzlicher oder tierischer Proteine, etwa aus Soja, Hefe oder Fleisch. Dabei entstehen geschmacksverstärkend wirkende Verbindungen wie Glutamate. Ein als Würzmischung bezeichnetes Produkt enthält vor allem Geschmacksverstärker, Salz, Zucker sowie Trägerstoffe und kann ganz ohne Gewürze auskommen.

Gewürzzubereitungen und Gewürzsalz

Unter Gewürzzubereitungen versteht man Mischungen von Gewürzen mit anderen Zutaten wie Salz oder Aromastoffe. Der Gewürzanteil liegt bei mindestens 60 Prozent. Deutlich niedriger ist er im Gewürzsalz, hier liegt er bei nur 15 Prozent. In Gewürzaromazubereitungen und Gewürzaromasalzen sind die Gewürze ganz oder teilweise durch Aromastoffe ersetzt.

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.