Wieso tragen nicht alle alkoholischen Mischgetränke einen Warnhinweis?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Drei Glasflaschen mit bunten Getränken stecken in einem Berg aus Eiswürfeln.
Off

Seit 2004 müssen sogenannte Alcopops einen Warnhinweis tragen, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Diese Regelung gilt für Getränke mit einem Alkoholgehalt zwischen 1,2 und 10 Prozent. „Alcopops sind wegen ihrer bunten Verpackungen besonders attraktiv für Jugendliche. Ihr süßer Geschmack verdeckt dabei den Alkohol“, sagt Sabine Hülsmann von der Verbraucherzentrale Bayern. Daher müssen sie den Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" tragen.

Kennzeichnungslücken sind problematisch

Allerdings sind nicht alle alkoholischen Mischgetränke von dieser Regelung betroffen. Biermischgetränke wie Radler, Getränke mit weniger als 1,2 Prozent Alkohol sowie Mischgetränke mit 10 Prozent und mehr benötigen keinen Warnhinweis. Darin sieht die Verbraucherzentrale Bayern ein Problem. Ernährungsexpertin Hülsmann: „Ein Wodka-Limonade-Getränk mit 3 Prozent Alkohol muss einen Warnhinweis tragen, ein ähnliches Produkt mit 10 Prozent jedoch nicht.“ Dies kann beim schnellen Blick zu Verwechslungen oder Fehleinschätzungen führen.

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Gesunde Ernährung von Anfang an
Die Ernährung in den ersten Lebensmonaten legt den Grundstein für die Gesundheit und Entwicklung eines Kindes. Dabei…
Familienküche
Wie „Familienküche“ ganz entspannt funktionieren kann – das zeigt der gleichnamige Ratgeber der Verbraucherzentrale. Er…
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.
Marktcheck Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind meist zu hoch dosiert

Jedes zehnte Kind bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel. Wir haben 33 Mittel auf Zusammensetzung und Werbeaussagen geprüft. Die Produkte sind meist zu hoch dosiert, schlichtweg überflüssig und häufig sehr teuer.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Die sächsischen Sparkassen haben vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat deswegen Musterklagen gegen die Sparkasse Leipzig, die Sparkasse Zwickau, die Erzgebirgssparkasse, die Sparkasse Vogtland, die Sparkasse Meißen, die Sparkasse Muldental, die Sparkasse Bautzen, die Ostsächsische Sparkasse Dresden und die Sparkasse Mittelsachsen erhoben.