Auf verpackten Lebensmitteln informieren Nährwerttabellen über die Zusammensetzung des Produktes. Gesetzlich vorgeschrieben sind dabei die sogenannten „Big Seven“. Darunter versteht man die Angabe von Energiegehalt, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter des Lebensmittels. Die Lebensmittelinformationsverordnung legt außerdem fest, wie diese Nährwerte ermittelt werden müssen. Die Hersteller können dazu eigene Analysen durchführen oder die Werte mit Hilfe bekannter Durchschnittswerte der verwendeten Zutaten errechnen. „Sie können dabei auf Daten aus der anerkannten Fachliteratur zurückgreifen“ so Anja Schwengel-Exner, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.
Abweichungen sind möglich
Trotzdem sind diese Zahlen nur eine grobe Orientierung. Die tatsächlichen Nährwerte können etwa je nach Erntezeit oder Anbaugebiet der Rohstoffe abweichen. Die EU-Kommission hat einen Leitfaden veröffentlicht, der Toleranzen für Nährwertangaben aufführt. An diesem können sich die Überwachungsbehörden orientieren. Für die meisten Nährstoffe werden Abweichungen bis zu 20 Prozent akzeptiert.
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