Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Entkoffeinierter Kaffee darf in der EU als solcher bezeichnet werden, wenn der Anteil an Koffein weniger als 0,1 Prozent beträgt. Für seine Herstellung gibt es unterschiedliche Verfahren. Eine relativ preiswerte Möglichkeit ist das Herauslösen des Koffeins mit chemischen Lösungsmitteln, wie Dichlormethan oder Ethylacetat. Als natürliches Verfahren gilt die Methode mit Ethylacetat, denn dieser Stoff kommt auch in verschiedenen Obst- und Gemüsesorten vor. Dichlormethan dagegen steht im Verdacht krebserregend zu sein. „Wie viel Lösungsmittelrückstände in entkoffeiniertem Kaffee enthalten sein dürfen, legt eine EU-Richtlinie fest“, sagt Sabine Hülsmann, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Im Fall von Dichlormethan sind das maximal zwei Milligramm pro Kilogramm gerösteter Kaffee.
Ganz ohne Lösungsmittel kommt das Kohlenstoffdioxidverfahren aus. Dabei werden die Bohnen unter hohem Druck mit flüssigem Kohlenstoffdioxid umspült. Dadurch wird das Koffein gebunden. Dieser Vorgang muss mehrmals wiederholt werden. Welches Herstellungsverfahren angewendet wurde, ist für Verbraucherinnen und Verbraucher schwer nachzuvollziehen. Auf den Verpackungen ist diese Information nur selten angegeben.
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