Seit dem 1. Januar 2022 dürfen in Deutschland keine männlichen Eintagsküken von Legehennenrassen mehr getötet werden. Sie werden entweder als „Bruderhähne“ aufgezogen oder durch Geschlechtsbestimmung im Ei vor dem Schlüpfen aussortiert. Dennoch sind weiterhin Eier im Handel erhältlich, bei denen Kükentöten angewandt wird. Dazu zählen importierte Eier aus dem Ausland. Auch Legehennen in deutschen Ställen können aus ausländischen Brütereien stammen, in denen die Bruderküken weiterhin getötet werden dürfen. „Hier greift das neue Gesetz nicht“, betont Ernährungsexpertin Andrea Danitschek von der Verbraucherzentrale Bayern. Sie empfiehlt, für den Ostereinkauf Eier aus den bestehenden Bruderhahn-Programmen zu wählen, die viele Handelsketten im Sortiment haben.
Zusätzlich ist mit einem wachsenden Angebot an Eiern ohne Kükentöten zu rechnen: Künftig werden alle vom Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen (KAT) zertifizierte Eier garantiert ohne Kükentöten erzeugt. Die Umstellung in den Betrieben dauert aber noch einige Zeit. Ab dem Jahr 2024 darf unter dem KAT-Logo kein Ei mehr vermarktet werden, das von einer Legehenne stammt, deren Bruder als Küken getötet wurde. KAT kontrolliert über 90 Prozent der Eier im deutschen Einzelhandel. Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen KAT-Eier am Siegel auf dem Karton.
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