Holzofenbrote sind bekannt für ihre kräftige Kruste. Benannt sind sie nach den Öfen, in denen sie gebacken werden. In traditionellen Holzbacköfen werden dafür Holzscheite direkt im Backraum verbrannt. So kann der Stein die Hitze gut aufnehmen. „Nach einiger Zeit werden Glut und Asche entfernt und der Brotlaib wird in den Backraum geschoben. In der gespeicherten Hitze kann das Brot dann backen“, erläutert Sabine Hülsmann von der Verbraucherzentrale Bayern. Für dieses Verfahren benötigen Bäckerinnen und Bäcker eine gewisse Erfahrung, denn es ist nicht möglich, eine bestimmte Temperatur einzustellen oder nachzuregeln. Brot aus diesen Öfen darf als „Original Holzofenbrot“ vermarktet werden. Bezeichnungen wie „traditionell“, „klassisch“, „echt“ oder „wie früher“ sind gleichbedeutend.
Auch Pellets als Heizmaterial möglich
Bei modernen Backöfen wird die Hitze von außen zugeführt. Das Heizmaterial befindet sich in einer separaten Brennkammer mit direktem Kontakt zum Backraum. Für das Feuer dürfen neben naturgewachsenem Holz auch Pellets verwendet werden. Auch diese Brote dürfen als Holzofenbrot bezeichnet werden. Auf den Zusatz „original“ müssen sie jedoch verzichten.
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