Um Lebensmitteln einen rauchigen Geschmack zu verleihen, gibt es zwei unterschiedliche Verfahren. Man kann sie entweder räuchern oder mit Aromastoffen behandeln, die aus Rauch gewonnen wurden. „Diese Raucharomen werden direkt ins Produkt eingearbeitet oder aufgesprüht“, erklärt Andrea Danitschek, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Der aufwändige Räucherprozess entfällt. Auf diese Art lassen sich zum Beispiel Wurstwaren, Grillsoßen, Kartoffelchips, Fleischersatzprodukte und Fertigsuppen aromatisieren. Auf der Zutatenliste ist die Kennzeichnung „Raucharoma“ vorgeschrieben. Wurde ein Erzeugnis dagegen geräuchert, ist die Angabe „Rauch“ zu finden. Wie beim Räuchern wird auch bei der Gewinnung von Raucharomen Holz verbrannt. Der entstehende Rauch wird aufgefangen. Daraus werden die gebrauchsfertigen Aromen hergestellt. Sie enthalten die geschmacksbildenden Stoffe aus dem Rauch. Schadstoffe wie krebserregendes Benzpyren dagegen lassen sich über eine gezielte Prozesssteuerung weitgehend vermeiden. Die zulässigen Werte für Raucharomen sind rechtlich festgelegt.
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