Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Sucralose ist ein Süßstoff und in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff E 955 zugelassen. Er besteht aus Haushaltszucker, der mit Chlorverbindungen versetzt wird. „Auf diese Weise ist er für den menschlichen Organismus nicht mehr verwertbar und praktisch kalorienfrei“, sagt Sabine Hülsmann, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Sucralose schmeckt etwa 600-mal süßer als normaler Zucker und besitzt keinen bitteren Nachgeschmack.
Vorsicht ist geboten beim Erhitzen von sucralosehaltigen Lebensmitteln wie Gemüsekonserven oder Backwaren. „Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung können Verbindungen mit gesundheitsschädlichem und krebserzeugendem Potenzial entstehen“, so Sabine Hülsmann. Der Prozess beginnt bereits ab einer Temperatur von 120 Grad. Diese Temperaturen kann man auch beim Kochen, Frittieren oder Backen zuhause schnell erreichen. Der Süßstoff sollte daher nur für kalte Speisen oder Getränke verwendet werden. Bei warmen Speisen lautet die Empfehlung, Sucralose erst nach dem Erhitzen zuzugeben.
Marktplatz Ernährung – Forum der Verbraucherzentrale Bayern
Fragen zu Ernährung und Lebensmitteln beantwortet ein Expertenteam der Verbraucherzentrale Bayern im Internetforum „Marktplatz Ernährung". Die Antworten können alle interessierten Verbraucher online lesen.
Das Angebot unter www.verbraucherzentrale-bayern.de ist kostenlos.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.