Schellack ist ein natürliches Harz, das aus den Ausscheidungen von Schildläusen gewonnen wird. Die weiblichen Läuse produzieren die Substanz zum Schutz ihrer Brut. Schellack ist wegen seiner technologischen Eigenschaften als Überzugs-, Klebe- und Bindemittel in verschiedensten Bereichen gefragt. Es findet sich etwa in Möbelpolitur, Haarsprays, Farben und Lacken. Im Lebensmittelbereich ist Schellack unter der E-Nummer 904 als Trenn- und Überzugsmittel zugelassen. Das bei Wärme zähflüssige Harz bildet nach dem Aushärten feste, glatte Überzüge. „Das lässt zum Beispiel Kaugummi- oder Schokoladendragees appetitlich glänzen und verhindert, dass sie verkleben“, erläutert Andrea Danitschek von der Verbraucherzentrale Bayern. Auch frische Früchte wie Äpfel, Birnen, Mangos, Avocados oder Zitrusfrüchte können mit Schellack überzogen werden. Häufig geschieht dies in Kombination mit Bienenwachs (E 901).
Tierisches Erzeugnis
Schellack gilt als gesundheitlich unbedenklich und darf den Lebensmitteln, für die es zugelassen ist, ohne Höchstmengenbegrenzung zugesetzt werden. Für Veganer, die tierische Produkte ablehnen, ist Schellack nicht geeignet. Streng genommen gilt das auch bei einer vegetarischen Ernährungsweise. Im Harz sind zwar keine Läusebestandteile enthalten, bei der Produktion werden jedoch Läuse getötet.
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