Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Leicht verderbliche Lebensmittel sind mit einem Verbrauchsdatum gekennzeichnet. Nach Ablauf des Datums darf die Ware nicht mehr verkauft werden und Verbraucher sollten das Lebensmittel auch nicht mehr verzehren. „Dieses Datum nennt den letzten Tag, an dem man es noch essen kann. Ist es überschritten, ist eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr auszuschließen“, erklärt Susanne Moritz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Korrekt ist die Beschriftung „zu verbrauchen bis“ mit dem Datum selbst oder dem Hinweis, wo das Datum zu finden ist. Ergänzt wird das Datum durch eine Beschreibung, wie das Lebensmittel aufzubewahren ist. „Diese Bedingungen wie zum Beispiel die Kühltemperatur sollten Verbraucher unbedingt einhalten“, so Susanne Moritz.
Verpflichtend ist ein Verbrauchsdatum für frisches Geflügelfleisch und für Vorzugsmilch. Häufig findet es sich auch bei Hackfleisch, Feinkostsalaten, geräuchertem Fisch und bereits geschnittenen Salaten. Nicht zu verwechseln ist das Verbrauchsdatum mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums sind Lebensmittel meist noch genießbar und dürfen auch noch verkauft werden.
Marktplatz Ernährung – Forum der Verbraucherzentrale Bayern
Fragen zu Ernährung und Lebensmitteln beantwortet ein Expertenteam der Verbraucherzentrale Bayern im Internetforum "Marktplatz Ernährung".
Die Antworten können alle interessierten Verbraucher online lesen.
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