Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Gelierzucker ermöglicht die Herstellung von Konfitüren ohne großen Zeitaufwand. Er besteht aus Zucker und Geliermitteln wie beispielsweise Pektin. Außerdem enthält Gelierzucker eine geringe Menge an pflanzlichem Öl. Das verringert die Schaumbildung, die häufig beim Einkochen von Kirschen und Erdbeeren auftritt. Gelierzucker ist nicht unbegrenzt haltbar und trägt ein Mindesthaltbarkeitsdatum. „Wird dieses überschritten, kann es passieren, dass die Fruchtmasse nicht mehr eindickt und die Konfitüre flüssig bleibt“, erklärt Susanne Moritz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Abgelaufener Gelierzucker ist gesundheitlich unbedenklich. Die Expertin rät, ihn zur Zubereitung von Kompott oder Tortenguss zu verwenden. Im Unterschied zu Gelierzucker enthält Einmachzucker keine Gelierhilfen. Er besteht aus grobkörnigen Zuckerkristallen, die sich langsam auflösen und so verhindern, dass sich Schaum bildet. Einmachzucker eignet sich für die Verarbeitung von Früchten, die von Natur aus viel Pektin enthalten, wie Quitten, Johannisbeeren oder Stachelbeeren.
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