Was ist das Besondere an Heilwasser?

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Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
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Heilwasser gilt nicht wie Mineralwasser als Lebensmittel, sondern ist rechtlich als Arzneimittel eingestuft. Es unterliegt dem Arzneimittelrecht und bedarf einer Zulassung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. „Ein Heilwasser muss nachweisbare gesundheitsfördernde oder heilende Wirkungen haben. Diese sind mit Dosierungsempfehlungen sowie eventuell auftretenden Nebenwirkungen und Gegenanzeigen auf dem Etikett der Flasche anzuggeben“, erläutert Heidrun Schubert, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Die besonderen Merkmale von Heilwasser beruhen weitgehend auf ihrem Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen. Je nach medizinischer Indikation sollte man ein Heilwasser möglichst nach Rücksprache mit dem Arzt auswählen. Für manche Heilwässer wird eine zeitliche Begrenzung der Trinkdauer von vier bis sechs Wochen empfohlen. Ein Beispiel dafür sind Wässer mit einem hohen Sulfatgehalt von über 1200 Milligramm pro Liter, die eine verdauungsfördernde und abführende Wirkung haben.

Marktplatz Ernährung – Forum der Verbraucherzentrale Bayern

Fragen zu Ernährung und Lebensmitteln beantwortet ein Expertenteam der Verbraucherzentrale Bayern im Internetforum "Marktplatz Ernährung". Die Antworten können alle interessierten Verbraucher online lesen.

Das Angebot unter www.verbraucherzentrale-bayern.de ist kostenlos.

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

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