Viele Verbraucher bevorzugen Lebensmittel aus der Region. Doch oft bleibt unklar, ob sich die Angabe der Region auf den Ursprung der Rohstoffe oder den Verarbeitungsort oder beides bezieht. Hier bietet das blaue Regionalfenster eine Orientierungshilfe. Seine Verwendung ist freiwillig. Es informiert über die regionale Herkunft der eingesetzten landwirtschaftlichen Zutaten und über den Ort der Verarbeitung. Bei verarbeiteten Lebensmitteln erfahren Verbraucher, wie viel Prozent der Zutaten aus der Region stammen. „Dabei muss die Region, aus der die Rohware bezogen wird, eindeutig benannt sein. Es kann sich zum Beispiel um ein Bundesland, einen Landkreis oder einen Radius in Kilometern handeln“, erläutert Susanne Moritz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.
Bei zusammengesetzten Produkten muss die Gesamtsumme aller regionalen Rohstoffe als Prozentzahl angegeben werden. Damit ein solches Produkt das Regionalfenster tragen darf, ist ein Mindestanteil an regionalen Zutaten von 51 Prozent erforderlich.
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