Regionale Lebensmittel werden immer beliebter, sind aber oft nicht einfach zu erkennen. „Der Begriff „Region“ ist gesetzlich nicht geschützt und wird unterschiedlich verwendet. „Beim Einkauf regionaler Lebensmittel ist es ratsam, immer genau zu fragen, wofür die Angabe regional steht“, sagt Susanne Moritz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Wenig aussagekräftig sind Markennamen mit regionalem Bezug oder unbestimmte Werbebegriffe wie „aus der Region“ oder „von hier“, wenn genaue Orts- oder Regionsangaben fehlen. Bei unverarbeiteten Lebensmitteln sollte der Erzeuger oder eine konkrete Region genannt sein.
Die regionalen Qualitätszeichen der einzelnen Bundeländer haben jeweils unterschiedliche Kriterien. So kommen die Rohstoffe nicht immer vollständig aus dem genannten Bundesland. Lebensmittel mit dem EU-Kennzeichen „Geschützte Ursprungsbezeichnung g.U.“ werden im festgelegten Gebiet nach bestimmten Kriterien produziert. Das „Regionalfenster“ gibt Auskunft über die Herkunftsregion, den Ort der Verarbeitung und den Anteil der verwendeten regionalen Zutaten.
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