Bei unverarbeitetem tiefgekühltem Fisch muss neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum auch das erste Einfrierdatum angegeben sein. Das ist in der Lebensmittelinformationsverordnung geregelt. Dieses Datum kann durchaus ein Jahr oder mehr zurück liegen. Wenn gleichzeitig das Mindesthaltbarkeitsdatum zwei oder drei Jahre in der Zukunft liegt, sorgt das immer wieder für Irritationen bei Verbrauchern. „Eine große Zeitspanne ist bei tiefgekühltem Fisch normal“, erklärt Sabine Hülsmann, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Es dauert häufig mehrere Monate bis tiefgekühlte Fischfilets in den Lebensmittelhandel gelangen.
Normalerweise wird der Fisch direkt auf dem Schiff fangfrisch eingefroren und später aufgetaut, filetiert, wieder eingefroren und verpackt. „Solange das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht erreicht wurde, garantieren die Hersteller die optimale Qualität des Fisches“, so Hülsmann. Das Einfrierdatum muss nicht angegeben werden, sobald der Fisch paniert, gewürzt oder anders weiterverarbeitet im Handel verkauft wird.
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