Warum ist das „Kraut der Unsterblichkeit“ in Deutschland verboten?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Jiaogulan in einer weißen Schüssel.
Off

In Teilen Asiens werden die Blätter der Jiaogulan-Pflanze seit Jahrhunderten als Nahrungsmittel und für medizinische Zwecke verwendet. Die Pflanze trägt den Beinamen „Kraut der Unsterblichkeit“ oder „Kraut der Hundertjährigen“, da ihr positive Wirkungen nachgesagt werden. Jiaogulan soll etwa das Immunsystem stärken, den Blutzucker günstig beeinflussen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorbeugen. In Deutschland ist der Verkauf von Jiaogulan als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel verboten. Die Pflanze mit der lateinischen Bezeichnung „Gynostemma pentaphyllum“ gilt rechtlich als neuartiges Lebensmittel und benötigt eine Zulassung. Die gibt es für Jiaogulan bisher nicht. „Diese Vorgabe dient als vorsorglicher Gesundheitsschutz“, sagt Andrea Danitschek von der Verbraucherzentrale Bayern. So soll sichergestellt werden, dass der Verzehr keine negativen gesundheitlichen Folgen etwa für Personen mit bestimmten Krankheiten, Kinder oder Schwangere hat.

Vorsicht vor Produkten aus dem Online-Handel

Jiaogulan gibt es in Deutschland trotzdem zu kaufen, beispielsweise als frische Pflanze in Gärtnereien. Im Internet bieten Händler Jiaogulan in getrockneter Form an. Sie verkaufen das Kraut als Dekoartikel oder Bastelmaterial, da es nicht als Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden darf. Ernährungsexpertin Danitschek rät davon ab, diese Produkte zu verzehren. „Es gibt keine Sicherheit, dass sie frei von Schadstoffen oder Rückständen von Pestiziden sind.“

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.

Service-Reihe: Hätten Sie's gewusst?

Alle Beiträge aus unserer Reihe "Essen, trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?" finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Nahaufnahme eines Smartphones, das in einer Hand gehalten wird und einen roten, absteigenden Graphen auf dem Bildschirm anzeigt. Im Hintergrund ist ein größerer Bildschirm mit einem ähnlichen Graphen zu sehen, der ebenfalls einen Abwärtstrend zeigt.

MSCI World im Minus – Was sollten Anleger:innen jetzt tun?

Der MSCI World Index hat im Februar und März an Wert verloren. Einige Anleger:innen sind verunsichert und fragen sich, ob sie ihre ETFs verkaufen oder die Schwankungen aussitzen sollten. Wir erklären die Hintergründe der Marktentwicklung und geben Handlungsempfehlungen.
Nahaufnahme eines Rezeptscheins vom Arzt, auf dem "Privat" als Krankenkasse eingetragen ist.

Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?

Viele privat Krankenversicherte waren in letzter Zeit von deutlichen Beitragserhöhungen betroffen. Wir zeigen Wege, wie Sie auf einen solchen Bescheid reagieren, wo Sie eventuell Geld sparen können und nennen die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).