Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Die Begriffe Konfitüre und Marmelade sind bei Bio-Erzeugnissen selten zu finden. Das liegt an ihrer Rezeptur. Für Konfitüren schreibt das Gesetz bei der Herstellung im wesentlichen weißen Zucker vor. „Bio-Hersteller arbeiten oft mit alternativen Süßungsmitteln wie Apfeldicksaft, Agavendicksaft oder Rohrohrzucker. Sie bezeichnen ihre Produkte deshalb als Fruchtaufstrich“, erklärt Susanne Moritz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.
Diese Fruchtaufstriche enthalten mehr Früchte und weniger Zucker als herkömmliche Konfitüren. Anders als bei Konfitüren dürfen die bei Bio-Fruchtaufstrichen verarbeiteten Früchte nicht vorher geschwefelt worden sein. Als Geliermittel werden neben Pektin auch Johannisbrotkernmehl und Agar Agar eingesetzt. Fruchtaufstriche mit geringerem Zuckeranteil sind weniger lange haltbar. Deshalb sollte das geöffnete Glas im Kühlschrank aufbewahrt und innerhalb weniger Tage verzehrt werden. Bei Schimmelbefall muss der ganze Inhalt weggeworfen werden.
Marktplatz Ernährung – Forum der Verbraucherzentrale Bayern
Fragen zu Ernährung und Lebensmitteln beantwortet ein Expertenteam der Verbraucherzentrale Bayern im Internetforum „Marktplatz Ernährung". Die Antworten können alle interessierten Verbraucher online lesen.
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