Jahrelang hat die Werbung versprochen, dass Joghurt mit probiotischen Bakterien die Abwehrkräfte aktiviert und die Darmtätigkeit reguliert. Doch die Hersteller konnten diese Aussagen zur gesundheitlichen Wirkung nicht beweisen. „Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, kurz EFSA, hat deshalb verboten, mit gesundheitlichen Vorteilen für probiotische Lebensmittel zu werben“, erklärt Heidrun Schubert, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Dennoch weisen manche Hersteller weiter auf gesundheitliche Wirkungen hin, indem sie dem Joghurt zum Beispiel Vitamin C, B6 oder D zusetzen. Denn für diese erlaubt die EU gesundheitsbezogene Angaben. „Gesundheitlich wertvoll ist aber auch ganz normaler Joghurt“, so Heidrun Schubert. Er enthält lebende Milchsäurebakterien, die erst nach der Hitzebehandlung der Milch zugesetzt werden. Sie bilden einen hohen Anteil Milchsäure und andere organische Säuren, die positiv auf die Darmtätigkeit wirken können.
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