In Supermärkten gibt es oft Lebensmittel zu kaufen, deren Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bereits überschritten ist. Das ist erlaubt, weil das MHD kein Verfallsdatum ist. Es garantiert lediglich, dass ein ungeöffnetes Produkt bei richtiger Lagerung bis zum angegebenen Datum seine Eigenschaften wie Geschmack, Geruch und Konsistenz behält. Nach Ablauf des MHD liegt die Verantwortung beim Händler. Er muss sicherstellen, dass das Produkt weiterhin unbedenklich ist. „Im Supermarkt müssen diese Lebensmittel klar gekennzeichnet sein. Eine Preisermäßigung ist allerdings nicht vorgeschrieben, auch wenn sie oft üblich ist“, sagt Katharina Holthausen von der Verbraucherzentale Bayern.
Reklamation möglich
Der Verkauf von Lebensmitteln mit abgelaufenem MHD hilft, Abfall zu reduzieren. Wenn ein solches Produkt nicht mehr in Ordnung ist, kann man es beim Händler reklamieren – auch dann, wenn der Mangel erst zu Hause auffällt. Wichtig ist, den Kassenbon aufzubewahren und den Händler zeitnah zu informieren.
Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?
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