Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst?
Die meisten Verbraucher gehen davon aus, dass bei der Herstellung von Fruchtsaft keine tierischen Stoffe eingesetzt werden. Doch das trifft nicht immer zu. Die Hersteller können Gelatine tierischen Ursprungs als Klärungsmittel bei der Herstellung von Säften einsetzen. Eine Information der Verbraucher über ein solches Verfahren ist nicht vorgeschrieben. „Die Gelatine bindet unerwünschte Trübstoffe und wird anschließend wieder aus dem Saft entfernt. Dadurch gilt sie als Verarbeitungshilfsstoff und muss nicht im Zutatenverzeichnis genannt werden“, erläutert Susanne Moritz, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Verarbeitungshilfsstoffe können in geringen Spuren im Lebensmittel bleiben, wenn das unbeabsichtigt, technisch unvermeidbar und unbedenklich ist. Für Veganer oder Verbraucher, die aus religiösen Gründen auf Gelatine verzichten wollen, ist die derzeitige Situation unbefriedigend. Ihnen rät Susanne Moritz, direkt beim Hersteller nachzufragen.
Marktplatz Ernährung – Forum der Verbraucherzentrale Bayern
Fragen zu Ernährung und Lebensmitteln beantwortet ein Expertenteam der Verbraucherzentrale Bayern im Internetforum "Marktplatz Ernährung". Die Antworten können alle interessierten Verbraucher online lesen.
Das Angebot unter www.verbraucherzentrale-bayern.de ist kostenlos.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.