Frische Erdbeeren in der Schale können zu einem Festpreis oder nach Gewicht verkauft werden. Beide Varianten sind erlaubt. Bei der Abgabe zum Festpreis muss der Lebensmittelhändler jedoch sicherstellen, dass die Schalen im Mittel das angegebene Gewicht einhalten. Einzelne Schalen dürfen aber auch etwas weniger wiegen. Bei einer 500-Gramm-Schale beispielsweise ist eine Füllmenge von 485 Gramm gerade noch erlaubt. Andrea Danitschek von der Verbraucherzentrale Bayern hält daher die Abgabe nach Gewicht für die kundenfreundlichere Methode: „Hier zahlt man für die Menge, die man tatsächlich erhält.“ Ärger über zu gering befüllte Schalen lässt sich so vermeiden. Damit gut gefüllte Erdbeerschalen an der Kasse nicht unerwartet teuer werden, sollte man die in Supermärkten häufig vorhandenen Kontrollwaagen für Kunden nutzen.
Grundpreis ist Pflicht
Auch bei offen angebotenem Obst und Gemüse ist die Angabe des Grundpreises in der Nähe des Endpreises verpflichtend vorgeschrieben. Das Gewicht von Schalen, Folien und anderem Verpackungsmaterial darf nicht mitberechnet werden.
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