Falsche Ware geliefert – was kann ich tun?

Stand:
Teures Elektronikprodukt bestellt, aber Billig-Artikel erhalten? Über falsche Lieferungen gibt es immer wieder Beschwerden. Auffällig oft dabei: Bestellungen beim Amazon-Marktplatz. Wie weisen Sie nach, dass Sie nicht die richtige Ware erhalten haben? Hier erfahren Sie es.
Eine junge Frau schaut erstaunt in einen geöffneten Karton, den sie zugeschickt bekommen hat

Das Wichtigste in Kürze:

  • Statt eines bestellten Smartphones oder Tablets ist im Paket des Händlers ein Gurkenglas, Katzenshampoo oder eine Großpackung Buntstifte. Diese oder ähnliche Erlebnisse haben uns Menschen nach einem Online-Einkauf beschrieben.
  • Natürlich sollten Sie solche Fehler direkt reklamieren und die falsche Ware zurückschicken.
  • Damit Sie beweisen können, dass Sie tatsächlich nicht Ihr bestelltes Produkt bekommen haben, sollten Sie jedes Öffnen eines Pakets filmen – am besten in Gegenwart von Zeugen.
Off

Falsche Ware geliefert: Probleme mit der Rücksendung

Verbraucher:innen beschweren sich über Falschlieferungen nach der Bestellung von teuren Elektronikprodukten in Online-Shops. Die Problematik ist wie folgt:

  1. Sie erhalten beispielsweise anstelle eines Smartphones oder Tablets ein Katzenshampoo, ein Gurkenglas oder Buntstifte. Teilweise wird sogar mehrfach die falsche Ware geliefert.
  2. Beanstanden Sie die Falschlieferung, so verlangt der Händler in der Regel, dass Sie die "richtige" bestellte Ware zurückschicken. Erst dann soll der Kaufpreis erstattet oder die Ware erneut geliefert werden.
  3. Da die bestellte Ware aber nie angekommen ist, können Sie diese nicht zurückschicken und erhalten daher auch den Kaufpreis nicht zurück.
  4. Wenn Sie sich zur Wehr setzen, dann erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, eine Rückzahlung zu bekommen.

Seit 2022 gibt es immer wieder Beschwerden über falsche Lieferungen nach Bestellungen auf der Amazon-Plattform. Einige Betroffene berichten, dass die angelieferten Pakete unbeschädigt und augenscheinlich originalverpackt sind. Es lässt sich daher nicht abschließend klären, wer in der Auslieferungskette für diese betrügerische Masche verantwortlich ist.

Was mache ich, wenn etwas bekomme, was ich gar nicht bestellt habe?

Bei der Annahme und beim Öffnen des Pakets

  • Überprüfen Sie bei der Lieferung, ob Größe und Gewicht des Pakets zu dem von Ihnen bestellten Produkt passen. Sobald Ihnen bei der Lieferung die Größe oder das Gewicht des Pakets unpassend scheint, das Paket beschädigt ist oder gar Hinweise auf Manipulationen zum Beispiel am Versandlabel zu erkennen sind, beanstanden Sie das sofort beim Lieferdienst.
  • Sammeln Sie schon beim Öffnen des Pakets Beweise. Nehmen Sie dafür beispielsweise ein Video auf während Sie das Paket öffnen und öffnen Sie das Paket im Idealfall im Beisein einer weiteren Person. Enthält das Paket die richtige bestellte Ware, können Sie das Video ja wieder löschen.

Wenn das Paket eine falsche Lieferung enthält

  • Melden Sie die Falschlieferung sofort beim Absender. Schicken Sie auch Beweisfotos mit.
  • Bewahren Sie den Paketschein gut auf – besonders, wenn dort auch das Gewicht des Paketes angegeben ist. Dies kann dabei helfen, zu belegen, dass es sich um die falsche Ware gehandelt hat.
  • Prüfen Sie, ob Sie den Kaufpreis rückbuchen können. Allerdings kann dies unter Umständen zur Kontosperrung führen.
  • Lassen Sie sich nicht einschüchtern, wenn der Händler eine Kontoprüfung androht.
  • Holen Sie rechtlichen Rat ein oder wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale für eine Beratung.
  • Stellen Sie Strafanzeige. Das geht in vielen Bundesländern auch online. Wie Sie eine Strafanzeige erstatten, lesen Sie außerdem im verlinkten Beitrag.
Hand tippt auf virtuellem Warenkorb

Meine Rechte beim Onlineshopping

Von Abzocke über Informationspflichten bis Zahlungsmethoden: Welche Rechte man beim Interneteinkauf hat und worauf man achten muss!

„Manipulation im Netz – Verbraucherschutz gemeinsam voranbringen“

Anmeldung zur Präsenzveranstaltung
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.