Die Verbraucherzentrale etabliert sich – die 60er und 70er

Geschichte der Verbraucherzentrale
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1960-1970

Verbraucherschutz ist für die meisten Bürger zu Beginn des Jahrzehnts noch ein Fremdwort. Viele glauben unkritisch, was ihnen die Werbung verspricht. Um das Bewusstsein für zu hohe Preise zu schärfen, meldet das "Markttelegramm" jede Woche die Preise der wichtigsten Lebensmittel. Angenommen werden die Beratungs- und Informationsangebote in erster Linie von der preisbewussten Mittelschicht. Bei sozial schwachen Bevölkerungsteilen sind die Verbraucherschützer kaum bekannt und die besser situierten Bürger glauben, keinen Bedarf an den Informationen zu haben. Mitte der 60er beginnt eine Phase des Umbruchs. Ein neues politisches Bewusstsein bildet sich in der Gesellschaft heraus.

In dieser Zeit wird den Verbraucherverbänden eine Klagebefugnis zugestanden: Durch Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erhalten sie 1965 die Möglichkeit, gegen unseriöse Werbemethoden von Unternehmen gerichtlich vorzugehen. Doch trotz des Kompetenzgewinns wird man als Organisation noch nicht genügend ernst genommen. Viele Händler weisen die Mitarbeiterinnen barsch ab, wenn sie im Namen von Verbrauchern reklamieren wollen.

1972

Einen großen Presseansturm müssen die Mitarbeiter anlässlich der Olympischen Spiele in München bewältigen. Bereits im Vorfeld des Großereignisses gehen zahlreiche Beschwerden über gestiegene Preise ein.

1973

Während das stürmische Wirtschaftswachstum in der BRD einer Konjunkturkrise weicht, erfolgt die endgültige Namensänderung in "Verbraucherzentrale Bayern e.V.". Im Freistaat gibt es nun fünf Beratungsstellen. Das dominierende Thema ist neben der Fleischpreissteigerung auch die Ölkrise. Für den 25. November und drei folgende Sonntage spricht die Bundesregierung ein Fahrverbot aus. In dieser Zeit entsteht der Bedarf an einer Energieeinsparberatung, die fünf Jahre später fest etabliert ist.

1977

Die Verbraucherzentralen erhalten die Befugnis, mit einer Unterlassungsklage gegen unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorzugehen.

1978

In der Produktberatung sind Elektrohaushaltsgeräte wie Wäschetrockner und Geschirrspülmaschinen die begehrtesten Artikel. Tipps zum Gebrauchtwagenkauf gibt die Verbraucherzentrale Bayern auf den Verbraucherausstellungen Allgäuer Festwoche, Augsburger Frühjahrsmesse und Consumenta in Nürnberg. Unterdessen kommen in Deutschland die ersten "no-name"-Produkte auf den Markt.

Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.
Marktcheck Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind meist zu hoch dosiert

Jedes zehnte Kind bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel. Wir haben 33 Mittel auf Zusammensetzung und Werbeaussagen geprüft. Die Produkte sind meist zu hoch dosiert, schlichtweg überflüssig und häufig sehr teuer.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Die sächsischen Sparkassen haben vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat deswegen Musterklagen gegen die Sparkasse Leipzig, die Sparkasse Zwickau, die Erzgebirgssparkasse, die Sparkasse Vogtland, die Sparkasse Meißen, die Sparkasse Muldental, die Sparkasse Bautzen, die Ostsächsische Sparkasse Dresden und die Sparkasse Mittelsachsen erhoben.