Nahrungsergänzungsmittel zum Abnehmen: wenig wirksam bis gefährlich

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Einige Nahrungsergänzungsmittel sollen beim Abnehmen helfen – die Werbung preist sie gerne als "natürlich" oder "rein pflanzlich" und verspricht Abnehmen wie von selbst. Der Erfolg ist eher zweifelhaft. Manche können sogar schaden. Besser geregelt sind "Mahlzeitenersatz" und "Tagesrationen".
Ein Maßband liegt auf einer glatten Oberfläche

Das Wichtigste in Kürze:

  • Phänomenale Abnehm-Erfolge mit Pillen und Pulvern? Nahrungsergänzungsmittel mögen viel versprechen – sie helfen aber nicht, das Gewicht dauerhaft zu reduzieren.
  • Viele Präparate sollten Sie nicht ohne ärztliche Rücksprache einnehmen. Sie können auf Dauer oder zu hoch dosiert schaden und gefährliche Wechselwirkungen mit Medikamenten haben.
  • Nur eine ausgewogene Ernährung, regelmäßige körperliche Bewegung sowie genügend Entspannung und Schlaf helfen, langfristig gesund und erfolgreich abzunehmen.
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Wenn sie gar nichts bewirken, ist das oft noch der beste Fall. Nahrungsergänzungsmittel taugen nicht als schnelle Schlankheitswunder, auch wenn die Werbung diesen Eindruck erzeugt. Im Gegenteil: In zweifelhaften Präparaten aus dem Internet können illegale und hochgradig gesundheitsschädliche Substanzen enthalten sein. Auch wer Entwässerungs- oder Abführmittel zum Abnehmen nutzt, gefährdet seine Gesundheit. Wasserverluste und erhöhte Stuhlmengen sind keine echte Gewichtsabnahme.

Bei den angebotenen Nahrungsergänzungsmitteln handelt sich um Lebensmittel, nicht um Heilmittel oder Medizin. Eine behördliche Prüfung der Wirksamkeit vor dem Verkauf gibt es nicht. nur für ganz wenige Inhaltsstoffe gibt es erlaubte Gesundheitsaussagen zur Gewichtsabnahme, konkret sind das Glucomannan und sogenannter "Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung" (siehe unten).  Sattmacher, "Fatburner" und Diätpulver mögen mit "natürlich" und "rein pflanzlich" beworben werden und im Internet leicht erhältlich sein – unbedenklich sind sie darum noch lange nicht! Manche können echt gefährlich werden.

Bewegung und Essverhalten sind der Schlüssel

Abnehmen erfordert ein hohes Maß an Durchhaltevermögen und die Bereitschaft, das bisherige Essverhalten zu erforschen und vor allem zu verändern. Auch körperliche Bewegung ist ein Muss. Nicht zu vergessen: ausreichend Schlaf. Vertrauen Sie nicht auf Mittel, die Ihnen mühelose große Erfolge beim Abnehmen versprechen.

Grundsätzlich gilt: Wollen Sie ein gesundheitliches Risiko ausschließen, sollten Sie ärztlichen Rat suchen. Möchten Sie zur Unterstützung der Gewichtsreduktion ein Nahrungsergänzungsmittel nehmen, informieren Sie die Apothekenfachkraft genau über Ihre Krankheiten und Ihren Medikamentenfahrplan, um keine Wechselwirkungen zu haben.

In separaten Beiträgen beschreiben wir, wie Sie dauerhaft abnehmen können. Vorsicht gilt dabei übrigens auch beim Einkaufen: Besonders Fertigprodukte können viel Zucker und Fett enthalten.

Gerade Nahrungsergänzungsmittel in Pulverform (z.B. Heißgetränke) können viele Kalorien liefern. Aber: Für Nahrungsergänzungsmittel gilt, dass sie Nährwertangaben nur zu den besonders herausgehobenen Nährstoffen, z.B. Vitaminen, machen müssen, sie müssen keine Kalorienangaben machen. Das heißt aber nicht, dass sie keine haben! Achten Sie vor allem auf Begriffe wie Maltodextrin oder Zucker am Anfang der Zutatenliste.

 

Wir geben Ihnen an dieser Stelle einen Überblick über verschiedene Arten von Nahrungsergänzungsmitteln, ihre Zusammensetzung, mögliche Wirkungen sowie die Risiken der Produkte. Eine ausführliche Übersicht über noch mehr Diätprodukte finden Sie hier.

"Stoffwechsel"-Nahrungsergänzungsmittel mit Vitaminen und Mineralstoffen

Meist werden sie in Form von Kapseln und Tabletten angeboten, neuerdings auch immer öfter in Form von Gummibonbons "Schlankheits-Bärchen" o.ä. Zwei davon täglich gegessen sollen dann blitzschnell - über Nacht - helfen, überflüssige Pfunde zu verlieren "verbrennt Ihr Bauchfett die ganze Nacht". Dahinter steckt die für eine Vielzahl von Mikronährstoffen erlaubte Aussage "trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei". Diese Aussage darf verwendet werden, wenn in einem Nahrungsergänzungsmittel beispielsweise Biotin, Eisen, Calcium, Jod, Kupfer, Chrom, Magnesium, Mangan, Niacin, Pantothensäure, die Vitamine B1, B2, B6, B12 oder C (und beliebige Kombinationen) enthalten sind, und zwar in einer Tagesdosis, die 15 % des Nährstoffbezugswerts entspricht, also die absolute Mindestmenge. Diese Aussage bedeutet nicht, dass man dadurch abnimmt. Und es bedeutet auch nicht, dass diese Gummibonbons nicht auch einiges an Zucker enthalten können. Eine Deklaration ist nämlich nicht vorgeschrieben, da es sich ja um ein Nahrungsergänzungsmittel und nicht um eine Süßigkeit handelt.

Appetitbremsen

Meist enthalten Appetitbremser Mate- oder Guarana-Extrakte und wirken hungerdämpfend, gleichzeitig anregend und leicht entwässernd. Das sind aber auch die Knackpunkte: Was Sie durch Entwässerung vielleicht schnell an Gewicht verlieren, ist kein echter Fettabbau. Auch die hungerdämpfende Wirkung dauert nicht an – sobald Sie die Mittel nicht mehr einnehmen, ist das Gewicht schnell zurück.

Präparate mit Quell- und Ballaststoffen wie Glucomannan aus der Konjak-Wurzel können nur wirken, wenn Sie gleichzeitig genug trinken. Andernfalls besteht die Gefahr eines Darmverschlusses. Sie machen tatsächlich satt – wer sie nimmt, kann sich allerdings an den Effekt gewöhnen. Nehmen Sie das Mittel dann nicht mehr, droht ein Hunger auf zu große Portionen. Teilweise enthalten auch diese Präparate zusätzlich Wirkstoffe mit abführender oder entwässernder Wirkung, so dass der Gewichtsverlust nur zum Teil echt ist.

Bei Appetitbremsen ist der Jo-Jo-Effekt vorprogrammiert, wenn sie nicht langsam ausgeschlichen und durch ballaststoffreiche Gemüse und Getreide ersetzt werden. Auch Eiweiß sorgt für eine länger anhaltende Sättigung, es sollte aber bevorzugt pflanzlicher Natur sein. Probieren Sie Hülsenfrüchte, Haferflocken und kleine Portionen Nüsse.

Fatburner

Wenn es der Stoffwechsel und die Fettverbrennung richten sollen: Fatburner zielen vor allem auf Sportler:innen und Bodybuilder:innen, aber auch auf alle anderen Menschen, die ihren Körperfettanteil reduzieren wollen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die überbordenden Versprechen von Fatburnern als wissenschaftlich nicht gesichert bewertet. Überzeugende Studien fehlen. Deshalb wurden solche Aussagen von der Europäischen Union auch nicht als sogenannte Health Claims zugelassen.

In vielen Fatburnern wird eine Vielzahl von Pflanzenextrakten zusammengemischt. Selbst wenn die einzelnen Substanzen nicht in gesundheitsgefährdenden Mengen enthalten sind, ist die Wirkung dieser Stoffmischungen nicht einzuschätzen und es kann zu unerwarteten und unerwünschten Wirkungen kommen. Zahlreiche der enthaltenen Substanzen können in Wechselwirkungen mit Medikamenten treten.

Die meisten der verwendeten Stoffe wirken auf das Herz-Kreislauf-System. Je höher der Anteil des entsprechenden Stoffes, umso höher ist das Risiko dieser Produkte. Fehlt in der Zutatenliste eine Mengenangabe der enthaltenen Wirkstoffe, dann sollten Sie ganz auf einen Verzehr verzichten.

Die Kombination mit Koffein (z.B. als Grüntee, Mate, Guarana), wie häufig in Produkten mit Synephrin (auch als Bitterorangenextrakt, Citrus aurantium bezeichnet), erhöht die Wirkung vieler Stoffe noch und kann zu Bluthochdruck und Herzrasen bis hin zu Herzinfarkten führen. Das früher in Fatburnern oft verwendete Ephedrin (Ephedra-Kraut) ist deswegen seit einigen Jahren in Europa und den USA verboten.

Fertiggetränke, die ganze Mahlzeiten ersetzen

Bei diesen Produkten handelt es sich schon aufgrund der Menge nicht um Nahrungsergänzungsmittel. Sogenannter "Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung" (Shakes, Suppen, Müsli, Riegel) kann durch das Ersetzen von zwei der täglichen Hauptmahlzeiten im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung dazu beitragen, das Gewicht zu reduzieren. Der Ersatz einer Hauptmahlzeit täglich kann helfen, das Gewicht nach Gewichtsabnahme zu halten. Jede dieser Mahlzeiten muss zwischen 200 und 250 kcal und 25-50 Energieprozent Eiweiß enthalten, darf max. 30 Energieprozent durch Fett liefern. Außerdem ist der Vitamin- und Mineralstoffgehalt geregelt, pro Mahlzeit müssen 30 % des Nährstoffbezugswerts enthalten sein. Geregelt ist das alles in der Verordnung (EU) 432/2012. Keine Vorgaben gibt es hinsichtlich des Gehalts an Zucker oder Ballaststoffen.

Viele dieser Produkte enthalten sehr viel Zucker. Damit überschreiten Sie die Empfehlungen für die tägliche Zuckermenge (bei einer Diät max. 25 g) teils um ein Vielfaches. Künstliche Aromen und künstliche Süßstoffe in den Pulvern sind für die Ernährung überflüssig. Achten Sie aufs Etikett – die Zuckermenge muss in der Nährwerttabelle genannt werden. Wegen der deutlich größeren Aufnahmemenge sind solche Produkte keine Nahrungsergänzungsmittel und unterliegen der normalen Lebensmittelkennzeichnung.

Davon abzugrenzen sind die "Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung". Diese sind in einer eigenen Verordnung geregelt. Für diese Produkte (Shakes, Riegel, Suppen) ist nicht nur die Zusammensetzung (Mindestmengen an Nährstoffen)  vorgeschrieben, sondern es gibt auch besondere Anforderungen an Kennzeichnung, Aufmachung und Bewerbung:

  • Hinweis, dass das Erzeugnis nur für gesunde übergewichtige oder fettleibige Erwachsene bestimmt ist, die ihr Gewicht verringern möchten;
  • Hinweis, dass das Erzeugnis von Schwangeren oder Stillenden, von Jugendlichen oder von Personen mit Gesundheitsbeschwerden nicht ohne den Rat eines/einer Angehörigen der Gesundheitsberufe verzehrt werden sollte;
  • Hinweis auf die Bedeutung einer ausreichenden täglichen Flüssigkeitszufuhr;
  • Hinweis, dass das Erzeugnis bei Verzehr gemäß Gebrauchsanweisung eine Versorgung mit ausreichenden täglichen Mengen an allen essenziellen Nährstoffen gewährleistet;
  • Hinweis, dass das Erzeugnis von gesunden übergewichtigen oder fettleibigen Erwachsenen nicht länger als acht Wochen oder wiederholt über kürzere Zeiträume als acht Wochen ohne den Rat eines/ einer Angehörigen der Gesundheitsberufe verzehrt werden sollte;
  • erforderlichenfalls Anweisungen zur richtigen Zubereitung sowie ein Hinweis auf die Wichtigkeit ihrer Befolgung;
  • Hinweis auf mögliche abführende Wirkung, falls ein Erzeugnis bei Verzehr gemäß Herstelleranweisung zu einer täglichen Aufnahme von Polyolen (Zuckeraustauschstoffe, z.B. Xylit, Sorbit, Erythrit)  in Höhe von mehr als 20 g pro Tag führt
  • falls dem Erzeugnis keine Ballaststoffe zugesetzt wurden, ein Hinweis, dass der Rat eines/einer Angehörigen der Gesundheitsberufe dazu einzuholen ist, ob dem Erzeugnis Ballaststoffe zugesetzt werden können.


Nicht zuletzt ist explizit verboten, Hinweise auf das Tempo oder den Umfang der Gewichtsverringerung zu geben.

Die Nährwertangaben müssen sich bei diesen Produkten einmal auf die Tagesration sowie zusätzlich  auf die Portion und/oder Verzehreinheit des gebrauchsfertigen Lebensmittels nach anweisungsgemäßer Zubereitung beziehen. Ergänzend sind entsprechende Angaben pro 100 Gramm erlaubt. Prozentangaben dürfen bei Vitaminen und Mineralstoffen (Nährstoffbezugswerte NRV) nicht genannt werden.

Die Angabe „sehr kalorienarme Ernährung“ ist erlaubt für Tagesrationen mit einem Energiegehalt unter 3 360 kJ/Tag (800 kcal/Tag), „kalorienarme Ernährung“ bei 3 360 kJ/Tag (800 kcal/Tag) bis 5 040 kJ/Tag (1.200 kcal/Tag) liegt.

Erlaubt ist auch ein Hinweis „Zusatz von Ballaststoffen“, sofern der Ballaststoffgehalt des Erzeugnisses nicht weniger als 10 g beträgt.

Zum Nachhören: Wem Nahrungsergänzungsmittel helfen

Wem helfen Nahrungsergänzungsmittel wirklich? Wie wirken sie? Und was ist von den Versprechungen zu halten, mit denen Nahrungsergänzungsmittel beworben werden? Im Podcast beleuchtet Ernährungsexpertin Sabine Holzäpfel von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg diese Fragen im Gespräch mit Niklaas Haskamp.

 

Quellenangaben:


VERORDNUNG (EU) Nr. 432/2012 DER KOMMISSION vom 16. Mai 2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Fassung vom 17.05.2021)

VERORDNUNG (EG) NR. 1924/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Fassung vom 13.12.2014)

VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Fassung vom 01.01.2018)

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/1798 DER KOMMISSION vom 2. Juni 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der besonderen Zusammensetzungs- und Informationsanforderungen an Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung (Fassung vom 29.11.2022)

Drehscheibe Nahrungserganzugnsmittel

Nährstoffe in Lebensmitteln

Nahrungsergänzungsmittel sind häufig überflüssig, denn die benötigten Nährstoffmengen lassen sich auch einfach essen. Das zeigt die bei den Verbraucherzentralen erhältliche Drehscheibe "Wellness, Gesundheit, Schönheit?". Sie informiert entsprechend der hier im Portal genannten Produktgruppen über die entsprechenden Inhaltsstoffe in herkömmlichen Lebensmitteln und zeigt die benötigten Portionsgrößen. Hier ist sie digital umgesetzt.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.