CBD-Öle sollen entspannend, schmerzlindernd, entzündungshemmend und angstlösend wirken. Aber sind sie als Nahrungsergänzungsmittel überhaupt legal? Und was ist, wenn sie als Aromaöl oder Mundtropfen angeboten werden?
Was steckt hinter der Werbung zu CBD-Ölen?
Zwei bis drei Tropfen unter die Zunge geträufelt oder einfach in den Mund gesprüht und Kopfschmerzen, Entzündungen und Angstzustände verschwinden - so steht es zumindest auf unzähligen Internetseiten zu CBD-Öl. Aber es gibt auch gegenteilige Aussagen von enttäuschten Schmerzpatienten, die berichten, dass sie keine Wirkung des CBD-Öls spüren.
CBD ist die Abkürzung von Cannabidiol, einer von vielen Inhaltsstoffen der Hanfpflanze. Im Gegensatz zum Hanfbestandteil THC (Abkürzung für Tetra-Hydrocannabinol) hat CBD keine berauschende (psychoaktive) Wirkung, gilt nach einem Urteil des Europäischen Gerichthofs (C 663/18) vom 19.11.2020 auch nicht als Betäubungsmittel. Es gibt zwar Hinweise, dass CBD entzündungshemmend und schmerzlindernd wirkt. Diese Hinweise sind allerdings noch nicht ausreichend im Rahmen klinischer Studien gesichert. Fragen zur richtigen Dosierung und vor allem zu Sicherheit, Neben- und Wechselwirkungen sind noch nicht geklärt.
Angebliche Erfahrungsberichte - wie man sie häufig im Internet findet - zur Heilung bzw. Linderung von Schmerzen, Depressionen oder Schlaflosigkeit sind mit erheblicher Skepsis zu betrachten. Auch vermeintliche Nutzerbewertungen, in denen positive Wirkungen beschrieben werden, können gefälscht sein.
Umfrage: Was sich Menschen von CBD-Produkten versprechen
Die Stiftung Warentest hat in einer Ende 2020 durchgeführten repräsentativen Befragung herausgefunden, dass etwa 12 % der Deutschen mehr und minder regelmäßig CBD-Produkte verwenden. Die meisten (55 %) versprechen sich davon Hilfe beim Entspannen, Stresslinderung (43 %) sowie Hilfe gegen Schlafstörungen (38 %). Ein kleiner Teil (5 %) hofft auf Schmerzlinderung. 15 % verspüren dagegen eine Aktivierung.
Bei den als Nahrungsergänzungsmittel angebotenen CBD-Ölen handelt es sich meist um Hanföl, andere Pflanzenöle oder MCT-Fette, die mit CBD-reichen Hanfextrakten, Hanfisolaten oder synthetisch gewonnenem Cannabidiol angereichert sind. Der CBD-Anteil beträgt laut Angaben 5 bis 30 Prozent. Das heißt allerdings nicht, dass auch wirklich immer so viel enthalten ist, wie eine aktuelle Studie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg gezeigt hat. Werbung mit krankheitsbezogenen Aussagen ist für Lebensmittel (und damit auch für Nahrungsergänzungsmittel) grundsätzlich verboten. Lebensmittel dürfen allenfalls gesundheitsbezogen beworben werden. Und zwar dann, wenn eine entsprechende gesundheitsbezogene Angabe wissenschaftlich bewiesen und von der EU zugelassen ist. Auch das ist für CBD nicht der Fall.
Die Stiftung Warentest stellte nach einem Test diverser Produkte fest, dass für keines der Produkte ausreichende wissenschaftliche Belege vorliegen – weder für die ausgelobten Eigenschaften noch für Effekte auf das Wohlbefinden, die viele Anbieter auf ihren Webseiten andeuten. Und das verärgert Verbraucher:innen sehr wohl.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum empfiehlt Krebspatienten bei Bedarf auf CBD-Arzneimittel, die auch vom Arzt verschrieben werden können, zurückzugreifen.
Welche Nebenwirkungen sind möglich?
- Für CBD sind zahlreiche unerwünschte Effekte bekannt. So löst CBD bei jedem Zehnten Schläfrigkeit und Benommenheit aus. Genauso häufig scheint CBD zu Schlaflosigkeit, Schlafstörungen und innerer Unruhe zu führen.
- Weitere häufige Nebenwirkungen sind Durchfall, Appetitlosigkeit, Fieber, Erbrechen und Müdigkeit. Möglicherweise ist auch die Infekthäufigkeit nach Verwendung von CBD gesteigert.
- CBD sollte keinesfalls von Personen genommen werden, die an Erkrankungen der Leber leiden oder Antiepileptika einnehmen.
- Negative Effekte scheinen dosisabhängig zu sein. In einer aktuellen Metaanalyse (März 2023) wurden unterhalb einer Tagesdosis von 300 mg CBD keine Auswirkungen auf die Leber beobachtet.
- Es sind Wechselwirkungen mit zahlreichen Medikamenten möglich, durch Hemmung der Enzyme CYP 2C19 und CYP 3A4 im Arzneistoffwechsel. Das kann z.B. Psychopharmaka, Kalzium-Kanal-Blocker, Protease-Inhibitoren, Steroide und Antibiotika betreffen. Wenn Sie regelmäßig Medikamente nehmen, sollten Sie ohne ausdrücklichen ärztlichen Rat oder Beratung in der Apotheke auf die Einnahme von CBD-Produkten verzichten.
- Laut EFSA liegen bisher keine ausreichenden Daten über die Wirkungen von CBD auf die Leber, den Magen-Darm-Trakt, das endokrine System, das Nervensystem und das psychische Wohlbefinden der Menschen vor. Tierversuche zeigen signifikante schädliche Wirkungen, insbesondere in Bezug auf die Fortpflanzung. Ob das auch für Menschen gilt, wird noch geprüft.
- Die Food Standards Agency Großbritannien empfiehlt - ungeachtet ob CBD als Lebensmittel erlaubt ist oder nicht - dass gesunde Erwachsene nicht mehr als 10 mg CBD pro Tag nehmen sollten. Das entspricht 4-5 Tropfen eines 5-Prozent-CBD-Öls. Nicht für Kinder, Schwangere, Stillende, Frauen mit Kinderwunsch und bei (auch kurzzeitiger) Verwendung von Medikamenten ohne ärztliche Konsultation.
Ist CBD-Öl illegal auf dem Markt?
Grundsätzlich könnte CBD eine Lebensmittelzutat sein, da es kein Suchtstoff ist. Da CBD laut Novel Food-Katalog der Europäischen Union aber vor 1997 nicht in nennenswerten Umfang auf dem europäischen Lebensmittelmarkt vertreten war, gilt es als neuartig in Lebensmitteln und braucht vor dem Verkauf eine Zulassung nach vorheriger Sicherheitsprüfung. Ganz besonders gilt das natürlich für synthetisches CBD.
Aktuell sind über 100 Anträge in Bearbeitung, 19 Anträge sind validiert und wurden von der EFSA toxikologisch geprüft. Das zuständige NDA-Gremium hat dazu am 7. Juni 2022 erklärt: „Wir haben eine Reihe von Gefahren im Zusammenhang mit der Aufnahme von CBD ermittelt und festgestellt, dass die zahlreichen Datenlücken zu diesen gesundheitlichen Auswirkungen geschlossen werden müssen, bevor diese Bewertungen weitergeführt werden können." Bis dahin wird das Zulassungsverfahren zunächst ausgesetzt. Außerdem laufen Anträge auf Novel-Food-Zulassung für synthetisch hergestellte Cannabidiole. Die Einstufung als neuartig gilt auch für weitere Cannabinoide wie CBDA, CBG, CBN oder CBC. Auch ein Hanf-Extrakt, der Cannabinoide enthält, ist, so das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), als neuartig einzuordnen und bedarf einer Zulassung. Das BVL schreibt in dem Fragenkatalog zu CBD auf seiner Internetseite: "dem BVL ist derzeit keine Fallgestaltung bekannt, wonach Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, verkehrsfähig wäre". Diese rechtliche Bewertung wird durch vorliegende Gerichtsurteile gestützt. Auch der Novel-Food-Katalog der EU (Stand: 17.11.2023) bezeichnet Cannabidiol und Cannabinoide als neuartig und damit zulassungspflichtig.
Das Verwaltungsgericht Trier (6 K 3630/21.TR) hat am 11.03.2022 entschieden, dass auch Lebensmittel wie Tofu oder Pflanzendrinks, denen mittels Beimischung von Hanfextrakten CBD zugesetzt wird, neuartige Lebensmittel sind und in der EU nur mit spezieller Zulassung in Verkehr gebracht werden dürfen.
Das Kölner Verwaltungsgericht (Az.: 7 K 954/20) ist am 22. März 2022 noch einen Schritt weitergegangen und hat als Nahrungsergänzungsmittel angebotene CBD-Tropfen als zulassungspflichtiges Arzneimittel eingestuft.
Konkret: CBD-Produkte sind als Lebensmittel derzeit nicht zugelassen.
Aktuell werden daher CBD-Öle häufig als Aromaöle (siehe unten) oder Kosmetik verkauft – diese sind aber nicht zum Verzehr (zur oralen Aufnahme) geeignet. Derartige Umdeklarierungen werden von den ersten Gerichten schon als Versuch gewertet, gesetzliche Regelungen zu umgehen. So ist die (äußere) Anwendung von wenigen Tropfen CBD als kosmetischer Einsatz nicht wirklich denkbar. Entsprechend hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (9 S 969/23, 16.08.2023) entschieden, das „CBD Öl Mundtropfen“ (mit 10 % CBD) als gesundheitsschädliches und damit nicht sicheres Lebensmittel einzustufen sind.