Fazit und Forderungen
Der Begriff „Regional“ wird von den Handelsunternehmen selbst definiert. Wichtige Kriterien wie Transportwege, Herkunft der Hauptzutaten, unabhängige Kontrollen und ebenso die Konzepte für Regionalprodukte sind verschieden beziehungsweise unterscheiden sich deutlich. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich nicht durchwegs an klaren Vorgaben für die Regionalkennzeichnung orientieren.
Die Kennzeichnung von regionalen Lebensmitteln muss eindeutig und verständlich sein. Eine wichtige Basis sind daher verbindliche bundeseinheitliche Mindeststandards, ähnlich wie bei Bioprodukten. Diese sollten unter anderem beinhalten, dass bei zusammengesetzten Produkten ein Mindestanteil der regionalen Zutaten vorgeschrieben wird. Eine Zusammenfassung von Bundesländern oder größere Regionen wie Süddeutschland wäre nach unserer Meinung nach zu großräumig.
„Bundeseinheitliche Standards“ sollten gleichermaßen für alle Formen freiwilliger Regionalangaben und für Werbung mit regionaler Herkunft gelten.
Mit einheitlichen Standards könnte man dem Wildwuchs an der Vielfalt von Siegeln entgegentreten und die Glaubwürdigkeit für verlässlich regionale Lebensmittel stärken. Für Verbraucherinnen und Verbraucher schafft dies Transparenz, eine Orientierungshilfe im regionalen Zeichendschungel und Schutz vor irreführender Werbung.
Schlussendlich ist es wichtig, dass neben den Eigenkontrollen der Handelsunternehmen unabhängige Kontrollsysteme die Herkunftsangaben und Einhaltung der Kriterien regelmäßig überprüfen.