Alles rund um Milch und Milcherzeugnisse

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Die Produktvielfalt im Milch- und Joghurt-Regal ist immens. Was sollten Sie dazu wissen?
Senioren kaufen Milch im Supermarkt

Das Wichtigste in Kürze:

  • Milch und Milcherzeugnisse gibt es mit unterschiedlichen Fettgehalten und Erhitzungsverfahren.
  • Oft wird im Handel mit Begriffen wie Alpen-, Weide- oder Heumilch oder Milch aus der Region geworben. Was tatsächlich dahinter steckt, bleibt  Verbraucher:innen häufig unklar.
  • Laktosefreie Produkte sind nur für wenige Menschen sinnvoll.
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Wodurch unterscheiden sich die Milchsorten im Handel?

Die Angebotsvielfalt ist größer denn je. Längst gibt es mehr als nur Frischmilch und H-Milch in unterschiedlichen Fettgehaltsstufen und Erhitzungsverfahren wie "pasteurisiert" oder ESL ("länger haltbare Frischmilch").

Einen Mehrwert versprechen Namen wie "Alpenmilch", "Weidemilch" oder "Heumilch", die auf der Verpackung abgebildete Kuhweide oder Werbeaussagen wie "Milch aus der Region". Was sich tatsächlich hinter solchen Namen und Aussagen verbirgt, bleibt oft unklar. Wie Milch erzeugt und verarbeitet wird, lesen Sie in diesem separaten Beitrag. Dort werden auch die verschiedenen Fettgehaltsstufen und Herstellungsverfahren erläutert.

Eigentlich sind Lebensmittel aus der Region frisch und umweltfreundlich. Beim Kauf sollte man allerdings aufpassen, nicht auf vorgetäuschte Regionalität hereinzufallen.

Und dann gibt es noch Bio-Milch, also Milch aus kontrollierter ökologischer Haltung. Mehr zu den Haltungsvorschriften und der Kennzeichnung finden Sie auf der Seite "EU-Bio-Logo: Einheitliches Logo für verpackte Öko-Produkte".

Laktosefrei – was heißt das?

Es kommt häufiger vor, dass Milch mit fortschreitendem Alter nicht mehr gut vertragen wird. Dabei ist die individuelle Verträglichkeit sehr unterschiedlich. Vielleicht ist es nur die Milch "pur" oder eine zu große Portion, die bei Ihnen zu Beschwerden führt?

Oft ist Natur-Joghurt die bessere Wahl, zumal dieser sich auch positiv auf die Darmgesundheit (Mikrobiom) auswirkt. Der Griff zu laktosefreien Lebensmitteln scheint vielen naheliegend, muss aber gar nicht immer sein. Mehr zu Sinn und Unsinn solcher Produkte lesen Sie in diesem Beitrag. Ob laktosefreie Lebensmittel immer sinnvoll sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

Die Ergebnisse einer Marktstichprobe zu pflanzlichen Milchersatzprodukten aus Hafer, Mandeln oder Soja finden Sie im verlinkten Artikel.

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Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.