Eierlikör muss wie alle alkoholischen Getränke keine Zutatenliste auf dem Etikett haben. Die Grundrezeptur hat jedoch den Qualitätsanforderungen der EU-Spirituosenverordnung zu entsprechen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Eierlikör im Supermarkt, Hofladen oder Onlineshop verkauft wird. So muss das fertige Getränk mindestens 140 Gramm Eigelb pro Liter enthalten. „Zum Süßen sind nur Zucker oder Honig erlaubt“ ergänzt Andrea Danitschek, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Süß- und Farbstoffe sind verboten, Aromastoffe dagegen erlaubt. Der Alkoholgehalt liegt bei mindestens 14 Volumenprozent.
Erst seit 2019 gestattet die Spirituosenverordnung, Milch und Sahne zuzusetzen. „Wer keine Milchprodukte verträgt, sollte beim Kauf von Eierlikör genau aufs Etikett achten“, empfiehlt Andrea Danitschek. Da Milch zu den häufigsten Allergenen zählt, muss gegebenenfalls ein entsprechender Hinweis erfolgen. In vielen Hausrezepten ist ein Schuss Milch oder Sahne im Eierlikör üblich, um die sämige Konsistenz etwas flüssiger zu machen.
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