Wie kommen die Zulagen auf den Riester-Vertrag?

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Die Zulagen werden nicht automatisch auf den Riestervertrag überwiesen. Vielmehr muss der Sparer sie spätestens bis zum Ende des 2. Kalenderjahres nach dem jeweiligen Beitragsjahr beantragen.
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Beispiel: Zulagen für Riesterverträge des Jahres 2019 kann der Sparer bis spätestens 31. Dezember 2021 beantragen. Wichtig: Die Anbieter versenden zum Anfang des Folgejahres den so genannten Zulageantrag, der ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt werden muss. Erst dann werden die Zulagen an den Anbieter ausgezahlt und von diesem auf den Sparvertrag überwiesen.

Viele Förderberechtigte haben in der Vergangenheit die Zulagen gar nicht oder nicht rechtzeitig beantragt. Deshalb hat der Gesetzgeber im Jahr 2005 zusätzlich gestattet, dem Anbieter eine Vollmacht bis auf Widerruf zu erteilen, um die Zulagen zu beantragen. In der Fachsprache heißt dies "Dauerzulageantrag".

Die Beantragung kann also auf zwei Wegen erfolgen - jährlich oder bis auf Widerruf mittels Dauerzulageantrag.

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.