Was ist eine schädliche Verwendung?

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Eine vorzeitige Rückzahlung des angesparten Kapitals gilt sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlungsphase als schädliche Verwendung.
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Sie kann die direkte Rückforderung aller Fördergelder - also Zulagen und Steuerersparnisse zur Folge haben. Außerdem sind die erwirtschafteten Kapitalerträge steuerpflichtig. Als schädliche Verwendung gelten vor allem:

  • Kündigung des Geld-Riestervertrages und Auszahlung des Kapitals
    Die Kündigung des Vertrages mit Übertragung des vorhandenen Kapitals auf einen anderen Riester-Vertrag gilt nicht als schädliche Verwendung. Ebenso liegt keine schädliche Verwendung vor, wenn der Riester-Vertrag nur ruhend/beitragsfrei gestellt, also das Guthaben nicht ausgezahlt wird.
  • Tod des Förderberechtigten in der Ansparphase
    Stirbt der Förderberechtigte kann ausschließlich der Ehepartner das vorhandene Kapital erben, ohne negative Folgen für die bis dahin erhaltenen Zulagen und Steuervergünstigungen. Der Ehepartner muss das Kapital allerdings auf einen Riestervertrag auf seinen Namen einzahlen.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.