Mein Kind wird 18: Was ist zum Start in Ausbildung und Studium wichtig?

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Welche Möglichkeiten zur Finanzierung von Studium, Ausbildung und Lebensunterhalt meines volljährigen Kindes habe ich?
Studenten sitzen in einem Vorlesungsraum vor ihrem Laptop.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eltern sind verpflichtet, die 1. Ausbildung ihrer Kinder zu finanzieren. 
  • Wie hoch die Unterhaltspflicht ist, regelt die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Eltern steht jedoch ein bestimmter Selbstbehalt zu.
  • Das Kindergeld endet automatisch mit dem 18. Geburtstag. Hat das Kind weiterhin Anspruch, müssen Sie es beantragen – auch für die noch andauernde Schulzeit.
  • Beginnt Ihr Nachwuchs eine Ausbildung, ist eine Sozialversicherungsnummer notwendig. Sie können sie bei der Krankenkasse oder Rentenversicherung erfragen.
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Eltern müssen für Erstausbildung und Lebensunterhalt aufkommen

Eltern müssen die 1. Ausbildung ihrer Kinder finanzieren. Je nach Einkommen und Alter des unterhaltsberechtigten Kindes kann das zwischen 645 und 1.378 Euro monatlich kosten. Das gilt auch bei aufeinander aufbauenden Ausbildungen. Das hat Vorrang vor Ihrer eigenen Alterssicherung oder der Abbezahlung Ihres Immobilienkredits. Für die Studienfinanzierung steht Ihnen als Eltern jedoch ein bestimmter Selbstbehalt zu.

Besitzt Ihr Kind eigenes Vermögen und bezieht BAföG, Kindergeld oder eine Ausbildungsvergütung, muss es dieses Geld aber für den eigenen Lebensunterhalt einsetzen.

Welche Wohnungskosten sollte man einkalkulieren?

Was eine Wohnung kostet, hängt von der Stadt, der Lage, dem Zustand und der Größe ab. Ob die Miete ortsüblich ist, zeigt der örtliche Mietspiegel, der die Vergleichsmiete abbildet. Allerdings gibt es ihn noch nicht in jeder Stadt. Doch Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen einen Mietspiegel erstellen.

Die Miete sollte nicht mehr als ein Drittel des verfügbaren Budgets ausmachen. Preisgünstiger ist es meist in einer WG oder im Wohnheim der Uni. Hinzu kommen Kosten für Essen, Kleidung und Bücher. Insgesamt kommt da monatlich schnell ein Bedarf in Höhe des BAföG-Höchstsatzes zusammen – aktuell sind das 992 Euro.

Vorsicht vor zusätzlichen Kostentreibern: Ein Aufzug, eine Tiefgarage oder ein Nachtspeicherofen führen zu höheren Nebenkosten. Zudem ist die Kaution einzukalkulieren (maximal drei Monats-Kaltmieten). Den Mietvertrag kann der Nachwuchs mit dem 18. Lebensjahr selbst unterschreiben. Viele Vermieter:innen verlangen aber zusätzlich eine Elternbürgschaft.

Kann mein Kind Wohngeld bekommen?

Wohngeld wird dann als staatlicher Zuschuss gezahlt, wenn das Einkommen zwar für die Lebenshaltungskosten ausreicht, nicht aber für die Wohnkosten. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.

Gut zu wissen: Sie haben nur einen Anspruch auf Wohngeld, wenn Sie keine Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bekommen, da dabei die Unterkunftskosten schon berücksichtigt werden.

Wie kann mein Kind das Studium finanzieren?

Ein durchschnittliches Bachelor-Studium kostet bis zu 44.700 Euro. Haben Eltern nicht so viel Geld, sollten Sie sich frühzeitig Gedanken über die Finanzierung machen. BAföG, Studienkredite, bezahltes Praktikum, Werkstudentenvertrag, Stipendien oder ein Nebenjob können Möglichkeiten sein. Auf der Themenseite zu Ausbildung und Studium erläutern die Verbraucherzentralen alle Möglichkeiten zur Finanzierung.

Für wen gibt es Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)?

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird von der Agentur für Arbeit für die Azubis gezahlt, bei denen die Ausbildungsvergütung für Wohnen, Essen und Fahrtkosten nicht reicht. Der Förderhöchstsatz liegt seit August 2022 bei 781 Euro monatlich. Ob Ihr Kind die Förderung erhält, hängt vom eigenen Einkommen, dem Einkommen der Eltern / des Partners ab. Zudem wird die Berufsausbildungsbeihilfe nur für die 1. Ausbildung gezahlt und nur dann, wenn der Auszubildende in einer eigenen Wohnung wohnt.

Wie lange erhalte ich Kindergeld für mein Kind?

Das Kindergeld endet automatisch mit dem 18. Geburtstag und muss bei weiterem Anspruch beantragt werden, beispielsweise für die noch andauernde Schulzeit. 

Kindergeldanspruch besteht grundsätzlich für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren, außerdem während der 1. Berufsausbildung oder des 1. Studiums. 

Zu Beginn eines Studiums sollten Sie unbedingt rechtzeitig die Familienkasse informieren, damit das Kindergeld weiter fließt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch für Zeiten zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- oder Studienbeginn Kindergeld beantragen.

Wie bekomme ich eine Sozialversicherungsnummer für mein Kind?

Jeder Person wird schon bei ihrer Geburt eine Sozialversicherungsnummer zugewiesen. Beginnt ein Jugendlicher erstmals eine Ausbildung, kann man die Sozialversicherungsnummer bei der Krankenkasse oder Rentenversicherung erfragen.

Arbeitnehmer erhalten ein Schreiben der Rentenversicherung, in denen ihnen ihre Sozialversicherungsnummer mitgeteilt wird. Sie ist identisch mit der Rentenversicherungsnummer der deutschen Rentenversicherung. 

Haben Sie weitere Fragen zu Ausbildung und Studium? Auf dieser Themenseite finden Sie alle wichtigen Informationen. 

Warnschild mit einem Ausrufezeichen und dem Hinweis "Ab 18 Jahren"

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