Für wen kann sich die Riester-Rente lohnen?

Stand:
Lohnte sich die Riester-Rente in der Vergangenheit aufgrund der Förderung und deutlich höheren garantierten Zinsen für eine Vielzahl von Familien und auch gut verdienende Singles, ist dies für neu abgeschlossene und neu abzuschließende Riesterverträge nicht mehr so.
Familie draußen im Sommer beim guten Wetter

Das Wichtigste in Kürze:

  • Früher lohnte sich die Riester-Rente aufgrund der Förderung und deutlich höheren garantierten Zinsen für eine Vielzahl von Familien und auch gut verdienende Singles.
  • Heute einen Riester-Vertrag neu abzuschließen, lohnt sich meist nicht mehr.
  • Bei geänderten Lebens- und Einkommensverhältnissen sollten Sie den Vertrag auf den Prüfstand stellen.
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Riester-Rente für Familien mit Kindern

Die Förderung für Familien mit Kindern besteht in den meisten Fällen aus Zulagen, auf die unabhängig von Einkommen Anspruch besteht.

  • Einer Familie mit 2 vor 2008 geborenen Kinder stehen 720 Euro direkte staatliche Förderung zu.
  • Sind die Kinder ab 2008 geboren, liegt der Anspruch bei 950 Euro.

Durch die Zulagen reduziert sich der Sparbeitrag – der so genannte Mindesteigenbeitrag – der aus eigenen Mitteln aufgewendet werden muss, erheblich.

Wird der maximal förderfähige Betrag in Höhe von 2.100 Euro gespart, entsprechen 950 Euro knapp 45 Prozent. In jedem Fall muss ein Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro spart werden.

Kommt nach Abwägung aller Vor- und Nachteile ein Neuabschluss in Betracht, kann es je nach steuerlicher Situation auch sinnvoll sein, dass nur ein Ehepartner einen Riester-Vertrag abschließt, in den die Kinderzulagen fließen.

Riester-Rente für Geringverdiener ohne Kinder

Für Geringverdiener ohne Kinder, deren geringfügige Beschäftigung nur kurz- oder mittelfristig angelegt ist, kann die Riester-Rente temporär interessant sein. Aufgrund des geringen Einkommens ist der Mindesteigenbeitrag niedrig. Die Zulage in Höhe von 175 Euro gibt es auf jeden Fall. Wer allerdings dauerhaft geringfügig beschäftigt ist, wird im Alter auch nur eine geringe gesetzliche Rente erhalten, die unter Umständen unterhalb der so genannten Grundsicherung liegt.

Riester-Rente und Altersvorsorge

Für zusätzliche staatlich geförderte Altersvorsorge (betriebliche Altersvorsorge, Riester-Rente) wurde mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ein Freibetrag eingeführt, der seit 2018 gilt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden 100 Euro zuzüglich 30 Prozent der darüber hinaus gehenden Beträge nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Der Gesamtbetrag ist begrenzt auf 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 für Alleinstehende (Stand 2022: 50 Prozent von 449,00 Euro = 224,50 Euro). Darüber hinausgehende Beträge werden erst voll angerechnet.

Für gut verdienende förderberechtigte Singles ist die Höhe der Zulage mit 175 Euro nicht entscheidend für die Förderung. Ihre Förderung besteht in erster Linie aus dem Abzug von Sonderausgaben bis maximal 2100 Euro.

Wann lohnt sich eine Riester-Rente?

Wesentlich, ob sich eine Riester-Rente lohnt oder nicht, sind

  1. die Kosten und Gebühren des Vertrages und
     
  2. die Höhe des garantierten Zinses.

Dieser ist in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Seit dem 1. Januar 2022  beträgt er für neue Vertragsabschlüsse nur noch 0,25 Prozent. Damit können die Erträge nicht hoch sein, sodass ein Ergebnis knapp oberhalb der gesetzlichen Beitragsgarantie zum Beginn der Auszahlungsphase wahrscheinlich ist.

Dementsprechend kommt es auf die Wahl des Produktes und auf die persönliche Präferenzen Sicherheit versus Risiko an. Doch Vorsicht, in Aussicht gestellt Renditen sind immer nur Prognosen die eintreten können, aber nicht müssen.

Eine Person neben einem Ausrufezeichen mit dem Wort Aufruf und einem roten Kreis mit einem Symbol für Rentner und Sparschwein.

Umfrage zur Riester-Rente: Hat sich das Sparen gelohnt?

Immer mehr Riester-Sparende gehen in Rente. Für die Riester-Verträge bedeutet das in aller Regel die Umwandlung in eine lebenslange Rente in Form einer Rentenversicherung. Was ist dabei für Ihre Altersvorsorge genau herausgekommen? Schildern Sie uns Ihren Fall!

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