Das Wichtigste in Kürze:
- Facebook bietet seit November 2023 die Möglichkeit, für die Nutzung zu bezahlen. Dafür wurden Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung geändert.
- Im November 2024 hat Betreiberkonzern Meta über eine erneute Änderung der Nutzungsbedingungen zum 1. Januar 2025 informiert.
- In solchen Zeiten gibt es traditionell zahlreiche Beiträge, mit denen Mitglieder den Änderungen widersprechen wollen.
- Mit solchen Beiträgen können sie rechtlich allerdings nichts erreichen.
Anwälte und Bratwürste
Kleiner Aufwand, toller vermeintlicher Nutzen: Im sozialen Netzwerk eben ein Bild oder eine Statusmeldung posten und die eigenen Daten, Bilder und Texte vor einem Zugriff durch Facebook und Co. schützen? Immer wieder machen solche Kettenbriefe die Runde – besonders dann, wenn Betreiberkonzern Meta mal wieder über anstehende Änderungen der Nutzungsbedingungen oder Datenschutzerklärung informiert.
Als ironische Antwort darauf haben sich inzwischen Bratwurstbilder etabliert, mit denen Menschen angeblich den neuen Nutzungsbedingungen widersprechen. Für beide Fälle gilt: Sie sind wirkungslos.
Auch wenn in manchen Beiträgen von Paragraphen, Artikeln und Urheberrecht die Rede ist und solche Beiträge erst einmal einen seriösen Eindruck machen: Es hilft nichts, sie weiter zu verbreiten. Das Phänomen heißt "Hoax" (Schwindel).
In einem dieser Kettenbriefe wird zum Beispiel behauptet, Facebook (bzw. das Betreiberunternehmen Meta) sei jetzt eine "öffentliche Einrichtung" und deshalb an besondere Gesetze gebunden. Wie es zu dieser Aussage kommt, ist uns nicht klar.
Klar ist allerdings, dass folgende Behauptungen in häufig verwendeten Texten absoluter Blödsinn sind: "Ein Anwalt hat uns geraten, dies zu posten. Verletzung der Privatsphäre kann per Gesetz bestraft werden." Und: "Alle Mitglieder müssen so eine Notiz posten. Wenn du nicht mindestens einmal eine Aussage postest, wird technisch verstanden, dass du die Verwendung deiner Fotos sowie die Informationen in deinen Profilstatus-Updates erlaubst."
Was Sie zu den angeblichen AGB-Widersprüchen wissen sollten
- Facebook räumt sich in den Nutzungsbedingungen das Recht ein, veröffentlichte Dinge für eigene Zwecke verwenden zu dürfen. Praktisch heißt das: Laden Sie ein Foto von sich zu Facebook hoch, behalten Sie das Urheberrecht daran. Nur Sie dürfen also entscheiden, wer das Bild für welche Zwecke nutzen darf und das bleibt auch so, wenn sie es zu Facebook hochladen. Aber:
- Mit dem Hochladen erlauben Sie Facebook, dieses Foto auch zu nutzen, solange es bei Facebook öffentlich verfügbar ist.
- Das ist schon deshalb erforderlich, damit Facebook dieses Foto überhaupt im Netzwerk anderen Menschen anzeigen darf. Würden Sie dieses Recht nicht gewähren, könnte niemand Ihr hochgeladenes Foto sehen.
- Solche Widersprüche als Beitrag zu verbreiten, ergibt überhaupt keinen Sinn. Mitarbeitende bei Meta sehen sich nicht jede Statusmeldung und jedes Bild aller weltweit rund 3 Milliarden täglich aktiven Nutzenden (Stand: Oktober 2024) an. Die Nutzung des Netzwerks oder anderer Produkte von Meta (wie Instagram, Messenger, WhatsApp) ist nicht mit individuellen Regeln möglich. Wenn Ihnen die Nutzungsbedingungen nicht passen, können Sie höchstens möglichst wenige Daten angeben, Texte und Bilder posten. Oder Sie müssen Facebook verlassen – zum Beispiel über diese Seite.