Bezahlen mit dem Smartphone – wie geht das?

Stand:
Mit dem Smartphone bezahlen – das geht inzwischen auch direkt an der Ladenkasse. Der Technologie-Standard, der dahinter steckt, heißt NFC (Near Field Communication).
Mobiles bezahlen mit dem Smartphone

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bezahlen mit NFC-fähigen Smartphones geht mittlerweile an vielen Ladenkassen.
  • Das Verfahren gilt als recht sicher.
  • Anonym bleiben Sie beim mobilen Bezahlen jedoch nicht: In vielen Fällen wird Ihr Einkaufsverhalten von Unternehmen ausgewertet.
On

Wo kann ich mit dem Smartphone bezahlen?

Die Liste der großen und zum Teil auch kleineren Handelsketten und Ladengeschäfte, in denen Sie mit dem Smartphone bezahlen können, wird immer länger. Bereits seit 2015 haben die Geschäfte in Deutschland, die Kartenzahlungen akzeptieren, ihre Kassen mit NFC-Lesegeräten ausgestattet. NFC ("Nearfield Communication") ist der technische Standard, der sich beim kontaktlosen Bezahlen durchgesetzt hat. Und der funktioniert auch mit dem Smartphone.

Wie geht Bezahlen mit dem Smartphone?

Mobiles Bezahlen mit dem Smartphone funktioniert ähnlich wie das kontaktlose Bezahlen mit einer NFC-fähigen Bankkarte. Sie benötigen dafür eine App, mit der der Bezahlprozess an der Kasse ausgeführt wird. Diese App müssen Sie vorher entweder mit Geld aufgeladen oder mit einem anderen Zahlungsmittel verbunden haben. Folgende Möglichkeiten gibt es:

  • Guthabenkarten: Sie können in Verkaufsstellen wie einer Drogerie eine Guthabenkarte – beispielsweise für Google Pay – kaufen und dann einen Code in die App eingeben. Dann können Sie das Guthaben zum Einkaufen nutzen.
  • Kreditkarten: Sie können Kreditkartendaten in der Bezahl-App hinterlegen. Damit funktioniert die App dann genauso wie eine Kreditkarte.
  • Lastschriften: In einigen Apps ist es möglich, das eigene Girokonto zu hinterlegen. Die anfallenden Beträge werden dann einfach von dem Konto abgebucht.

Wenn Sie diese Funktion einmal eingerichtet haben, halten Sie im Laden Ihr Smartphone einfach direkt an das Lesegerät. Möglicherweise fragt das Gerät nach einer PIN, wünscht eine Bestätigung mittels Fingerabdruck oder eine Gesichtserkennung. Wenn das erledigt ist, haben Sie mit dem Smartphone bezahlt.

Gut zu wissen: Sie haben etwas gekauft und auf der Rechnung ist ein QR-Code? Viele Banken bieten in ihren Banking-Apps inzwischen einen QR-Code-Leser an. Damit scannen Sie den QR-Code auf der Rechnung. Alle wichtigen Kauf-Informationen werden dann automatisch übertragen.

Kann mein Handy das überhaupt?

Nur Smartphones, die einen NFC-Chip haben, können auch NFC-Apps nutzen. So ein Chip gehört bei neueren Smartphones zur Standardausstattung. Ob Ihr Smartphone das kann, können Sie beispielsweise bei Android-Smartphones ganz einfach selbst checken: Gehen Sie in die Einstellungen Ihres Geräts und suchen Sie nach dem Punkt "NFC".

Apple iPhones haben seit dem Modell iPhone 6 einen NFC-Chip an Bord. In den Systemeinstellungen findet sich allerdings keine Möglichkeit, diesen Chip ein- oder auszuschalten.

Zum Bezahlen überträgt das Smartphone die notwendigen Bezahldaten direkt vom Server des Anbieters. Die eigentliche Kreditkartennummer wird dabei aber nicht verwendet, sondern nur ein daraus abgeleiteter Begriff, ein sogenanntes Token. Dieses Token ist ein Platzhalter beispielsweise für die Kreditkartennummer im Klartext.

Wer mit dem Smartphone bezahlen möchte, kann das nur, wenn das Gerät betriebsbereit ist. Der Akku darf also nicht leer sein. Eine aktive Verbindung zum Internet, egal ob über WLAN oder Mobilfunknetz, ist für das Bezahlen nicht immer erforderlich. Die App, die Sie zum Bezahlen verwenden, muss sich aber regelmäßig mit den Servern des Anbieters verbinden.

Was ist mit dem Datenschutz?

Wer mit seinem Smartphone via App bezahlt, teilt sein Kaufverhalten eventuell dem Anbieter der App mit. Je nachdem, ob Sie den Dienst eines Kreditinstituts, eines Zahlungsdienstleisters oder eines Handelsunternehmens nutzen, können noch weitere Unternehmen von Ihren Zahlungsabwicklungen erfahren. Dies können beispielsweise Analyse-Firmen sein, die aus Ihrem Einkaufsverhalten Nutzerprofile erstellen, um zielgerichtete Werbung auch von Dritten zu schalten.

Die Datenschutzhinweise der Anbieter müssen Ihnen ausführlich erläutern, was mit Ihren persönlichen Daten geschieht. Apps, die Ihr Kreditinstitut herausgibt, haben den klaren Vorteil, dass Banken in der Regel kein Interesse an Ihrem Einkaufsverhalten haben. Dies schließt aber nicht mit Sicherheit aus, dass Daten für Werbezwecke ausgewertet werden.

Insgesamt betrachtet gilt: Vollkommen anonym bleiben Sie nach wie vor nur beim Bezahlen mit Bargeld.

Mobiles bezahlen mit dem Smartphone

Mobil bezahlen: Was Sie über NFC-Bezahlkarten und Apps wissen sollten

Für kontaktloses Bezahlen gibt es immer mehr Angebote: Banken rüsten ihre Geldkarten mit NFC aus und für Smartphones bringen die unterschiedlichsten Akteure Apps auf den Markt. Wie die Techniken funktionieren und welche Vor- und Nachteile sie bieten.

BMUV-Logo

Ratgeber-Tipps

Einfach machen - Geldanlage
Wer früh mit der passenden Finanzstrategie startet, kann diese Ziele auch mit wenig Geld erreichen.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.