Presse- und Infoportal

Stand:
Hier finden Sie Informationen und Veröffentlichungen aus dem Projekt Verbraucherschutz in ländlichen Regionen für junge Menschen.
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Für mehr Informationen wenden Sie sich gerne an unser Team unter junge-verbraucher@vzbayern.de

Allgemeine Informationen:

 

Presseveröffentlichungen:

  • 11. Juni 2024: Pressemitteilung zur Preisverleihung des Ideenwettbewerbs "Landgemacht!" am 10. Juni 2024 in Berlin.
  • 07. März 2024: Pressemitteilung zum Finale des Ideenwettbewerbs "Landgemacht!"
  • 28. September 2023: Pressemitteilung zum Auftakt des bundesweiten Ideenwettbewerbs für mehr Verbraucherschutz „Landgemacht!“
  • 14. Juni 2023: Digitales Vernetzungs- und Austauschtreffen mit dem Thema "Wie kann Verbraucher*innenbildung für Jugendliche gelingen?" unseres Kooperationspartners IJAB (Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.) - eine Dokumentation finden Sie hier.
  • 21. März 2023: Auftaktveranstaltung des Projekts zusammen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in Berlin. Lesen Sie hier die Pressemitteilung zur Veranstaltung.

 

Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages aus Mitteln des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULE+).

Förderhinweis BMUV

Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.