Eismeergarnele - Pandalus platyceros

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Pandalus platyceros
Eismeergarnele
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Zu empfehlen

  • FAO 67 Nordostpazifik 
    Teilfanggebiet: Kanada
    Fangmethode: Fallen

Bedingt zu empfehlen

  • FAO 27 Nordostatlantik
    Teilfanggebiet: Nordsee (4), Irische See, Keltische See und südwestlich Irlands (7.a Süd, 7.g – k), westlich Schottlands und Irlands (6.a, 7.b – c), zentrale und östliche Ostsee (3.d.25 – 29 und 3.d.32)
Kabeljaufilet auf einem Teller angerichtet

Butter bei die Fische: So geht nachhaltiger Fischeinkauf

Wer beim Einkauf Fisch aus ökologisch nachhaltiger Fischerei bevorzugt, übernimmt Verantwortung für das Ökosystem Meer und trägt dazu bei, dass die Nahrungsquelle Fisch niemals versiegt. Nicht nur die Kenntnis der wichtigsten Fischsiegel und -label ist dafür unabdingbar.

Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.