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Die Verbraucherzentrale Bayern informiert nachfolgend nach § 19 Abs. 2 VOL über Auftragsvergaben im Rahmen Beschränkter Ausschreibungen oder Freihändiger Vergaben, die ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt wurden und ein Volumen von mehr als 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) aufweisen: