Zum Studienbeginn: Die Anmeldung zum Rundfunkbeitrag nicht vergessen

Die Zahlungsaufforderungen sollten nicht ignoriert werden

Die Zahlungsaufforderungen sollten nicht ignoriert werden

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Mit dem Beginn des Studiums oder der Ausbildung bricht für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt an. Einige von ihnen ziehen dafür in ihre erste eigene Wohnung - damit sind auch Pflichten verbunden. „Wer volljährig ist und einen neuen Wohnsitz hat, sollte nicht vergessen sich beim Rundfunkbeitragsservice anzumelden“, sagt Daniela Czekalla, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. „Verbraucher, die prüfen möchten, ob sie sich von der Beitragspflicht befreien lassen können, müssen sich aktiv darum kümmern. Es ist nicht ratsam, die Zahlungsaufforderungen des Rundfunkbeitragsservice einfach zu ignorieren“, so Daniela Czekalla. Denn spätestens bei einem Umzug liefern die Einwohnermeldeämter dem Beitragsservice die veränderten Angaben. „Die Übermittlung von Daten, wie Name, Familienstand, Geburtsdatum, aktuelle und vorherige Adresse und Einzugsdatum, ist im Rahmen eines regelmäßigen oder anlassbezogenen Meldeabgleichs gesetzlich geregelt und daher rechtmäßig“, sagt Daniela Czekalla.

Um hohe Nachforderungen zu vermeiden, rät die Verbraucherzentrale Bayern Studierenden und Auszubildenden aus dem In- und Ausland, sich zeitnah um die Ummeldung zu kümmern. Der Rundfunkbeitrag ist unabhängig von Erst- oder Zweitwohnsitz und wird als Wohnungsbeitrag eingezogen. Es gilt der Grundsatz „eine Wohnung – ein Beitrag“, egal wie viele Empfangsgeräte vorhanden sind und unabhängig davon, wie viele Personen in einer Wohnung leben. Seit 2015 beträgt der monatliche Beitrag 17,50 Euro. Bei Fragen rund um die Rundfunkbeiträge bietet die Verbraucherzentrale Bayern Rat und Unterstützung an. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt in den örtlichen Beratungsstellen. Die Adressen sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.

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