Zahlreiche Beschwerden über 1N Telecom

Pressemitteilung vom
Erst ungewollter Anbieterwechsel, jetzt Schadensersatzforderungen
Off

Bei der Verbraucherzentrale Bayern häufen sich die Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter 1N Telecom GmbH. In der Annahme, dass ein Schreiben der 1N Telecom von der Deutschen Telekom stammt, haben viele Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Telefonanbieter gewechselt, ohne dies zu wollen. Derzeit fordert die 1N Telecom von vielen Verbrauchern Schadensersatz. Angeblich hätten sie den Telekommunikationsanbieter daran gehindert seinen Vertrag zu erfüllen.

Schadensersatzforderungen

Kunden wird vorgeworfen, sie hätten ihrem alten Telefonanbieter keinen Auftrag für eine Rufnummernmitnahme erteilt. „Betroffene sollten die Forderung auf Schadensersatz nicht vorschnell bezahlen, sondern den vermeintlich bestehenden Vertrag prüfen lassen“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Unserer Ansicht nach bestehen gute Chancen, dass Verbraucher den Vertrag auch anfechten können.“ Die 1N Telecom hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Vertrag wirksam angefochten wurde.

Vorzeitige Vertragskündigungen

Bereits im letzten Jahr war die 1N Telecom auffällig geworden. Der Telekommunikationsanbieter hatte Schreiben mit persönlichen Daten an zahlreiche Verbraucher versandt. Viele hielten das Schreiben für ein Angebot zum Tarifwechsel ihres eigentlichen Telefonanbieters – der Deutschen Telekom – und unterschrieben die Unterlagen. Jetzt kündigt die 1N Telecom nun auch vorzeitig viele angeblich geschlossene Verträge. Den meisten Verbrauchern ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst, dass sie einen neuen Vertrag abgeschlossen hatten. „Falls Betroffene ihren Anbieter nicht wechseln wollen, sollten sie den Vertrag so schnell wie möglich widerrufen“, rät Tatjana Halm. „Die Widerrufsfrist beträgt nur 14 Tage. In Einzelfällen kann sich diese auf ein Jahr und 14 Tage verlängern, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Das sollten Verbraucher prüfen lassen.“ Ist die Widerrufsfrist verstrichen, kann der Vertrag meist nur noch angefochten werden.

Bei individuellen Fragen zur 1N Telecom hilft die Verbraucherzentrale Bayern weiter. Termine können unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/beratung-by vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.