Zahlreiche Beschwerden über 1N Telecom

Pressemitteilung vom
Erst ungewollter Anbieterwechsel, jetzt Schadensersatzforderungen
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Bei der Verbraucherzentrale Bayern häufen sich die Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter 1N Telecom GmbH. In der Annahme, dass ein Schreiben der 1N Telecom von der Deutschen Telekom stammt, haben viele Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Telefonanbieter gewechselt, ohne dies zu wollen. Derzeit fordert die 1N Telecom von vielen Verbrauchern Schadensersatz. Angeblich hätten sie den Telekommunikationsanbieter daran gehindert seinen Vertrag zu erfüllen.

Schadensersatzforderungen

Kunden wird vorgeworfen, sie hätten ihrem alten Telefonanbieter keinen Auftrag für eine Rufnummernmitnahme erteilt. „Betroffene sollten die Forderung auf Schadensersatz nicht vorschnell bezahlen, sondern den vermeintlich bestehenden Vertrag prüfen lassen“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Unserer Ansicht nach bestehen gute Chancen, dass Verbraucher den Vertrag auch anfechten können.“ Die 1N Telecom hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Vertrag wirksam angefochten wurde.

Vorzeitige Vertragskündigungen

Bereits im letzten Jahr war die 1N Telecom auffällig geworden. Der Telekommunikationsanbieter hatte Schreiben mit persönlichen Daten an zahlreiche Verbraucher versandt. Viele hielten das Schreiben für ein Angebot zum Tarifwechsel ihres eigentlichen Telefonanbieters – der Deutschen Telekom – und unterschrieben die Unterlagen. Jetzt kündigt die 1N Telecom nun auch vorzeitig viele angeblich geschlossene Verträge. Den meisten Verbrauchern ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst, dass sie einen neuen Vertrag abgeschlossen hatten. „Falls Betroffene ihren Anbieter nicht wechseln wollen, sollten sie den Vertrag so schnell wie möglich widerrufen“, rät Tatjana Halm. „Die Widerrufsfrist beträgt nur 14 Tage. In Einzelfällen kann sich diese auf ein Jahr und 14 Tage verlängern, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Das sollten Verbraucher prüfen lassen.“ Ist die Widerrufsfrist verstrichen, kann der Vertrag meist nur noch angefochten werden.

Bei individuellen Fragen zur 1N Telecom hilft die Verbraucherzentrale Bayern weiter. Termine können unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/beratung-by vereinbart werden.

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von Marion Zinkeler, Vorständin der Verbraucherzentrale Bayern