Bei der Verbraucherzentrale Bayern nehmen die Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter 1N Telecom GmbH erneut zu. Seit Weihnachten erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher wieder vermehrt Inkassoschreiben, in denen vermeintliche Schadensersatzforderungen verlangt werden. Auffällig ist, dass diese neuen Schreiben nun von einem anderen Inkassounternehmen stammen. Außerdem werden die geforderten Zahlungen deutlich massiver eingefordert und die Zahlungsfrist ist sehr kurz. Das ursprünglich tätige Inkassounternehmen hatte die Forderungsschreiben im Dezember letzten Jahres eingestellt.
„Wir befürchten, dass Verbraucher die geforderten Beträge zahlen, weil sie sich durch die aggressive Art der Schreiben eingeschüchtert fühlen“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Außerdem verhindert die viel zu kurze Frist, dass sich Verbraucher in Ruhe mit der Forderung auseinandersetzen können.“
Widerspruch einlegen
Betroffene sollten den angeblichen Vertrag prüfen lassen und dann der Forderung widersprechen. Denn rechtlich ändert sich an der bisherigen Einschätzung wenig. Auf der Website der Verbraucherzentrale ist ein vorformuliertes Widerspruchsschreiben zu finden. Verbraucher können es auch in diesem Fall verwenden.
Das Vorgehen des Anbieters bleibt umstritten. „Wer keinen wirksamen Vertrag mit der 1N Telecom geschlossen hat, muss auch keinen Schadensersatz leisten. Auch vorzeitige Vertragskündigungen rechtfertigen solche Forderungen nicht“, so Halm.
Bei individuellen Fragen zur 1N Telecom hilft die Verbraucherzentrale Bayern weiter. Termine können unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/beratung-by vereinbart werden.