Wieder Ärger mit der 1N Telecom

Pressemitteilung vom
Neues Inkassounternehmen treibt Forderungen massiv ein
Off

Bei der Verbraucherzentrale Bayern nehmen die Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter 1N Telecom GmbH erneut zu. Seit Weihnachten erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher wieder vermehrt Inkassoschreiben, in denen vermeintliche Schadensersatzforderungen verlangt werden. Auffällig ist, dass diese neuen Schreiben nun von einem anderen Inkassounternehmen stammen. Außerdem werden die geforderten Zahlungen deutlich massiver eingefordert und die Zahlungsfrist ist sehr kurz. Das ursprünglich tätige Inkassounternehmen hatte die Forderungsschreiben im Dezember letzten Jahres eingestellt.

„Wir befürchten, dass Verbraucher die geforderten Beträge zahlen, weil sie sich durch die aggressive Art der Schreiben eingeschüchtert fühlen“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Außerdem verhindert die viel zu kurze Frist, dass sich Verbraucher in Ruhe mit der Forderung auseinandersetzen können.“

Widerspruch einlegen

Betroffene sollten den angeblichen Vertrag prüfen lassen und dann der Forderung widersprechen. Denn rechtlich ändert sich an der bisherigen Einschätzung wenig. Auf der Website der Verbraucherzentrale ist ein vorformuliertes Widerspruchsschreiben zu finden. Verbraucher können es auch in diesem Fall verwenden.

Das Vorgehen des Anbieters bleibt umstritten. „Wer keinen wirksamen Vertrag mit der 1N Telecom geschlossen hat, muss auch keinen Schadensersatz leisten. Auch vorzeitige Vertragskündigungen rechtfertigen solche Forderungen nicht“, so Halm. 

Bei individuellen Fragen zur 1N Telecom hilft die Verbraucherzentrale Bayern weiter. Termine können unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/beratung-by vereinbart werden.
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.