Warnung vor Abzocke mit Kabelrouter- und Internet-Verträgen

Pressemitteilung vom
Untergeschobene Abschlüsse sollten sofort widerrufen werden
Off

Die Verbraucherzentrale Bayern warnt vor einer aktuellen Betrugsmasche. Dabei sollen potentielle Opfer zum Abschluss von Kabelrouter- und Internet-Verträgen bewegt werden. Vermeintliche Mitarbeiter von Telekommunikationsunternehmen suchen Verbraucher zu Hause auf und behaupten, der Fernsehempfang würde demnächst eingestellt. Mit dieser Aussage werden Betroffene gedrängt, Verträge für Leistungen abzuschließen, die sie eigentlich gar nicht benötigen. „Dieses Vorgehen ist rechtlich nicht zulässig“, sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. Verbraucher sollten in keinem Fall Einzugsermächtigungen unterschreiben.

Es ist ratsam, auf diese Weise untergeschobene Verträge umgehend zu widerrufen: „Verbrauchern steht grundsätzlich ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu, da es sich hier um einen sogenannten Außergeschäftsraumvertrag handelt.“ Wurde der Kunde über das Widerrufsrecht nicht belehrt, können diese Verträge auch nach Ablauf der zweiwöchigen Frist noch widerrufen werden. Die Verbraucherzentrale Bayern rät, sich im Gespräch mit Verkäufern von angeblichen Behauptungen nicht unter Druck setzen zu lassen. Wer Fragen zu Telekommunikationsverträgen hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Bayern wenden. Die örtlichen Beratungsstellen sind zu finden unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.