Vorsicht vor „schwarzen Lotterien“

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bayern warnt vor Risiken illegaler Zweitlotterien
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„Schwarze Lotteriewetten“ sind in Deutschland nicht zugelassen. Trotzdem nimmt das Online-Geschäftsmodell, bei dem auf die Ergebnisse staatlicher Lotterien gewettet wird, weiter zu. „Nach unserem Eindruck richten sich Werbemaßnahmen häufig gezielt auf den deutschen Markt“, sagt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. Die Juristin empfiehlt Verbrauchern, genau darauf zu achten, bei welchem Anbieter sie mitspielen. Vielen ist nicht bewusst, dass sie nicht an legalen staatlichen Glücksspielen, sondern an sogenannten „schwarzen Lotterien“ teilnehmen. „Das liegt daran, dass die illegalen Anbieter die optische Aufmachung legaler Glücksspiele kopieren und teilweise sogar mit Prüfsiegeln werben“, erläutert Tatjana Halm. Zu den „schwarzen Lotterien“ sind zum Beispiel Anbieter wie Lottoland.com, Multilotto.com und Lottohelden.de zu zählen.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Bayern ist es höchst zweifelhaft, ob bei Wetten von Unternehmen, die im Ausland ansässig sind, eine Auszahlung sicher ist. Doch auch strafrechtlich können bei illegalen Zweitlotterien erhebliche Folgen drohen. Die vorsätzliche Teilnahme an „schwarzen Lotterien“ ist als unerlaubtes Glücksspiel einzustufen und kann zudem als Vortat zur Geldwäsche gelten. Die Verbraucherzentrale Bayern rät spielinteressierten Personen, sich über die White List der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder über seriöse Anbieter zu informieren. Die Liste ist zu finden auf https://innen.hessen.de/ unter dem Suchwort White List.

Hinweis: Diese Meldung wurde am  04.12.2020 geändert und die Nennung von Tipp24.com als „schwarze Lotterie“ entfernt. Der Anbieter ist mittlerweile auf der White List der Glücksspielaufsichtsbehörde aufführt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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