Nach einer erfolgreichen Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Bayern hat sich die Vodafone GmbH verpflichtet, in Zukunft keine irreführenden Hinweise mehr im Kündigungsprozess zu verwenden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen nicht länger den Eindruck erhalten, dass eine telefonische Bestätigung für eine wirksame Kündigung erforderlich sei.
„Leider werden viele Kündigungsprozesse so gestaltet, dass Kunden von einer Kündigung abgehalten werden können“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Wir werden genau beobachten, ob Vodafone seine Verpflichtung nun erfüllt.“
Die Verbraucherzentrale Bayern hatte die Vodafone GmbH im Juli dieses Jahres wegen eines Verstoßes beim Kündigungsbutton erfolgreich abgemahnt. Die Verbraucherschützer bemängelten, dass Vodafone auf seiner Website den Eindruck vermittelte, eine telefonische Bestätigung sei notwendig, um eine Kündigung abzuschließen. Das Unternehmen bietet online Verträge für Internet, Festnetz und Mobilfunk an und ist gesetzlich verpflichtet, einen klaren und einfachen Kündigungsprozess anzubieten.