Verbraucherzentrale Bayern mahnt Vodafone erfolgreich ab

Pressemitteilung vom
Unternehmen darf zu Werbezwecken keinen Termin für eine allgemeine Überprüfung des Kabelanschlusses ankündigen
Off

Bewohner einer Kleinstadt in der Oberpfalz haben Anfang des Jahres ein Schreiben der Vodafone Kabel Deutschland GmbH erhalten. Darin wird eine allgemeine Prüfung ihres Kabelanschlusses zu einem bereits festgelegten Termin angekündigt. Dass es sich dabei um ein Werbeschreiben zur Vermarktung neuer Breitbandkabelangebote handelt, ist für Verbraucher auf den ersten Blick nicht ersichtlich. Vielmehr erweckt es den Eindruck eines offiziellen Termins, der wahrgenommen werden muss. „Zudem steht in dem Schreiben, dass Festnetztelefone ohne Internet demnächst abgeschaltet würden, was derart pauschal gesagt nicht der Wahrheit entspricht“, berichtet Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Gerade ältere Verbraucher, die auf ihr Telefon angewiesen sind, können sich dadurch leicht unter Druck gesetzt fühlen. „Diese Art der Werbung halten wir für irreführend und haben das Unternehmen deshalb abgemahnt“, so Tatjana Halm.

Immer wieder werden der Verbraucherzentrale Bayern Fälle gemeldet, die ähnlich ablaufen. Vertreter von Telekommunikationsunternehmen verschaffen sich unter dem Vorwand einer technischen Überprüfung Zutritt zu Wohnungen, um den Bewohnern dann Verträge unterzuschieben. „Verbraucher sollten niemanden ins Haus lassen, wenn sie nicht selbst den Termin vereinbart haben und keinesfalls Unterschriften tätigen, wenn sie sich überrumpelt fühlen“, betont Tatjana Halm. Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH hat auf die Abmahnung der Verbraucherzentrale Bayern reagiert und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Das Unternehmen weist aber darauf hin, dass es sich bei besagtem Werbemittel um die Eigenkreation eines selbstständigen Vertriebspartners handelt, von dem es keine Kenntnis hatte. Eine weitere Nutzung habe man dem Handelsvertreter untersagt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.