So kommen Geschenkpäckchen sicher an

Pressemitteilung vom
Verbraucher sollten neutrale Verpackung wählen
Off

In der Vorweihnachtszeit haben Brief- und Paketdienste Hochkonjunktur. Viele Geschenkpäckchen müssen zugestellt werden, doch nicht alle gelangen an ihr Ziel. Bei der Verbraucherzentrale Bayern häufen sich derzeit die Beschwerden über Dienstleister, weil Pakete nicht ankommen. Um Probleme zu vermeiden, ist es ratsam, einen neutralen Karton zu wählen. „Dritte sollten von der Verpackung nicht auf den Wert des Inhalts schließen können, damit das Paket nicht möglicherweise auf dem Weg zum Empfänger gestohlen wird“, empfiehlt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. Paketdienstleister weisen in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hin, dass Kunden neutrale Kartonagen verwenden sollen. „Hält sich der Verbraucher nicht daran, übernimmt der Paketdienst möglicherweise keine Haftung, wenn das Päckchen verloren geht“, warnt die Juristin.

Geldgeschenke sollten keinesfalls in einem einfach frankierten Umschlag versendet werden. Kommt der Brief oder sein Inhalt nicht an, haben Verbraucher in der Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das großzügige Geschenk ist besser abgesichert, wenn es zum Fest als Wertbrief verschickt wird. Fragen zum Thema beantworten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern. Ärger mit Paketdiensten können Betroffene auf dem Beschwerdeportal der Verbraucherzentralen unter www.post-aerger.de melden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.