Sharing-Anbieter sind für Instandhaltung ihrer Fahrzeuge verantwortlich

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bayern klagt erfolgreich gegen Tochterunternehmen der Deutschen Bahn
Off

Die Deutsche Bahn Connect GmbH muss ihre Sharing-Fahrzeuge selbst instand halten und kann dies nicht auf Verbraucherinnen und Verbraucher abwälzen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 6. April 2023 (Az.: 2 – 24 O 133/22) entschieden.

Damit bestätigt das Gericht die Klage der Verbraucherzentrale Bayern, die gegen eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens vorgegangen ist. Die Klausel sieht vor, dass sich Verbraucher vor der Nutzung der Mietautos mit den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben vertraut machen müssen. Zusätzlich sollen sie die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck prüfen und gegebenenfalls korrigieren. „Aus unsere Sicht ist es für Mieter unzumutbar diese Pflichten zu erfüllen, bevor sie ein Sharing-Fahrzeug verwenden“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.

In seiner Begründung erläutert das Landgericht Frankfurt am Main, dass die Deutsche Bahn Connect GmbH als Vermieterin verpflichtet ist, die Fahrzeuge instand zu halten und so bereitzustellen, dass sie vom Mieter genutzt werden können. Dazu gehört auch die Prüfung des Reifendrucks und der Betriebsflüssigkeiten. Von Nutzern kann dies nicht verlangt werden. Ebenso wenig müssen Verbraucher Handbücher, Fahrzeugunterlagen und Herstellerangaben genau prüfen, zumal häufig nicht eindeutig ist, um welche konkreten Unterlagen es sich handelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.