Rundfunkbeitrag: Was ist, wenn die Kinder volljährig werden

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bayern hilft bei Fragen
Off

Für Familien, die in einer Wohnung zusammen leben, ändert sich zum 18. Geburtstag der Kinder in Sachen Rundfunkbeitrag nichts. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin. Denn laut dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gilt der Grundsatz „eine Wohnung – ein Beitrag“. „Familien mit volljährigen Kindern zahlen nur einen Beitrag, egal wie viele Empfangsgeräte vorhanden sind und unabhängig davon, wie viele Personen in einer Wohnung leben“, sagt Esther Jontofsohn-Birnbaum von der Verbraucherzentrale Bayern. Ist ein Elternteil darüber hinaus befreit oder schuldet nur einen ermäßigten Beitrag, so gilt dies auch für die Kinder bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres.

Bezieht der volljährige Sprössling jedoch eine Einliegerwohnung im gleichen Haus, so kommt es darauf an, ob die Räume eine abgeschlossene Einheit bilden und durch einen eigenen Eingang vom Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen betreten werden können. „Ist dies der Fall, sind volljährige Kinder auch beitragspflichtig“, so Jontofsohn-Birnbaum. Die Zahlungspflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Einzug stattgefunden hat. Der Beitrag beträgt pro Wohnung 17,50 Euro monatlich.

Bei Fragen rund um den Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale Bayern Rat und Unterstützung an. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt in den örtlichen Beratungsstellen. Die Adressen sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Auf der Homepage kann für Anfragen auch ein Online-Formular genutzt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.